Erststudium Sonderkosten Rückwürkend?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Dreadi
Beiträge: 2
Registriert: 18. Sep 2011, 14:29

Erststudium Sonderkosten Rückwürkend?

Beitrag von Dreadi »

Hallo zusammen,

ich habe leider erst vor wenigen Tagen das Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten zur Kenntniss genommen. Nun ergeben sich für mich ein paar Fragen.

Lassen sich meine ersten 2 Hochschulsemester in Heilbronn (Medizieninformatik, abgebrochen) aus dem Zeitraum Okt. 2005-Juli 2006 noch anrechnen?
Von Okt. 2006-Juli 2009 habe ich meinen BSc. Agrarwissenschaften in Halle abgeschlossen.
Von Okt. 2009-Jan 2012 habe/werde ich meinen MSc. Agrarwissenschaften in Göttingen abschließen.

Aufgrund von Kapitalerträgen, welche ich per Nichtveranlagungsbescheinigung für die Jahre 2009 und 2010 anrechnen ließ, habe ich für diese beiden Jahre schon eine Steuererklärung abgegeben.
Aus einer Einkommenssteuervorlesung habe ich die vage Idee, dass mir noch 6 Wochen widerspruchsfrist nach erfolgtem Steuerbescheid verbleiben, sonst verjährt mein Widerspruchsrecht.
Natürlich habe ich bisher noch keine Werbungskosten für ein Erststudium angegeben...

Kann ich nun noch nachträglich Kosten für Miete, Verpflegung, Fahrt, Studiengebühren usw. für die Jahre gültig machen?
Das Erststudium umfasst Bachelor und Master oder nur eins von beiden?


Danke für Auskunft.

Grüße Dreadi
Bobgray
Beiträge: 21
Registriert: 20. Aug 2011, 14:04

Re: Erststudium Sonderkosten Rückwürkend?

Beitrag von Bobgray »

Also grundsätzlich darf angezweifelt werden ob ein Erststudium tatsächlich absetzbar sein wird, trotz BFH-Urteil. Aber probieren kann man es, würde ich genauso machen.

Alle Jahre früher als 2007 sind jedoch verjährt, da wird wohl nichts mehr gehen. Für die Jahre in denen bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde, wird wohl auch nichts mehr gehen, ausser der Bescheid ist unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen, wovon ich jedoch nicht unbedingt ausgehe. Also können Sie in Sachen Erststudium versuchen die Jahre 2007 und 2008 geltend zu machen, Sie brauchen natürlich entsprechende Nachweise.

Das Zweitstudium ist in jedem Fall absetzbar, aber eben auch nur für die Jahre, für die noch keine bestandskräftigen Bescheide vorlieben.

Mit der "Widerspruchsfrist" ist vermutlich eher der Einspruch gemeint, und der ist nach § 355 AO innerhalb von einem Monat nach bekanntgabe des Steuerbescheids einzulegen. Bekannt gegeben ist der Steuerbescheid in der Regel 3 Tage + Bescheiddatum.

Miete, Fahrtkosten, Studiengebühren, Literatur ja, Verpflegung wohl eher nicht.
Dreadi
Beiträge: 2
Registriert: 18. Sep 2011, 14:29

Re: Erststudium Sonderkosten Rückwürkend?

Beitrag von Dreadi »

Vielen Dank für die Antwort.

Dann werde ich wohl für die verbleibenden Jahre versuchen belge aufzutreiben ;)

Muss einer Steuererklärung eigentlich ein Anschriben an das FA beigelegt werden, oder reicht es einfach den/die entsprechenden Anträge auszufüllen und beizulegen.

Macht es Sinn ein Packung kaugummies oder so als "Bestechung" mit in den Umschalg zu tun `?

Grüße
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