Steuer Nachzahlung selbstständiger Tätigkeit,neben Hauptber.

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Psychologin85
Beiträge: 2
Registriert: 14. Sep 2011, 09:03

Steuer Nachzahlung selbstständiger Tätigkeit,neben Hauptber.

Beitrag von Psychologin85 »

Liebe Forum Mitglieder,
ich habe nur eine Frage, ich bin Hauptberuflich Dipl.Psychologin und mache zur Zeit mein Psychiatrie-Jahr, wo ich jeden Monat (seit 15.01) 837 Brutto (662 Netto) verdiene. Seit März diesen Jahres habe ich noch eine selbstständige Tätigkeit an der Uni, wo ich Zusammenfassungen für Studien schreibe...(bis jetzt/Sept. insg. Verdienst/noch nicht versteuert 2275 Euro). Ich arbeite zu Hause an meinem Schreibtisch für den Nebenjob und muss alle paar Wochen ein mal hoch zur Uni fahren, und habe mir einen neuen PC und Drucker gekauft und PC Programme, da ich noch eine Weiterbildung an der Uni mache, musste ich auch 400 Euro Semesterbeitrag zahlen diese Jahr. Könnte ich das absetzten? Und wenn ja wie viel Prozent/Steuern muss ich am Ende des Jahres ungefähr nach versteuern? Hab etwas Angst, dass ich von dem wenigen was ich eh habe, am Ende noch so viel abgegeben muss.
Hoffe mir kann evtl. jemand weiter helfen?!
Vielen lieben Dank schon mal
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuer Nachzahlung selbstständiger Tätigkeit,neben Hauptber.

Beitrag von schlauelia »

von wenig muss man nicht viel Steuern zahlen. Es gibt einen progressiven Tarif - wer viel verdient zaht % mehr als ein Kleinverdiener!

Es gibt im Netz Programme mit denen man das ausrechnen kann. Voraussetzung ist jedoch eine korrekte Berechnung - wie wäre es da mal mit einer prof.Beratung?

Lia
Psychologin85
Beiträge: 2
Registriert: 14. Sep 2011, 09:03

Re: Steuer Nachzahlung selbstständiger Tätigkeit,neben Hauptber.

Beitrag von Psychologin85 »

Vielen lieben Dank schon mal für die Info. Leider müsste ich die Beratung ja zahlen, da ich aber leider alles an Geld für meine Weiterbildung sparen muss, werde ich das wahr. nicht machen. Wollte nur wissen, ob es sein kann, dass ich ca 50% meines Extra Einkommens abgeben muss evtl. Dann würde ich lieber mit der Nebentätigkeit aufhören, da es sich dann betreffend des Aufwandes nicht mehr lohnen würde. Also werde ich sicher bei einem geringeren Prozentsatz anfangen oder? Also ab 1000 Euro 2 Prozent, ab drei mehr und so weiter oder?
Vielen lieben Dank schon mal
RRoth
Beiträge: 5
Registriert: 3. Nov 2011, 17:03

Re: Steuer Nachzahlung selbstständiger Tätigkeit,neben Hauptber.

Beitrag von RRoth »

Das ist ja wirklich ein komplizierter Fall, hast du jetzt mittlerweile schon herausgefunden, was genau zu tun ist und wie viel du zahlen müsstest?
Vielleicht gibt es auch irgendwelche öffentlichen Stellen, bei denen du dich beraten lassen könntest, diverse Ämter oder dergleichen, die nicht kostenpflichtig sind?
Ich würde ja sagen, dass du es absetzen kannst, aber ich bin leider kein Experte, daher wäre ich im Grunde auch eher dafür, dass du genauer nachfragst.
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Steuer Nachzahlung selbstständiger Tätigkeit,neben Haupt

Beitrag von Bostonian »

Hallo,

das PiP-Jahr ist leider kein Zuckerschlecken, ich kenne das aus dem Bekanntenkreis. Mit Deinen 837 Euro monatlich sowie 2275 Euro aus Gutachten hast Du ca. 12.300 Euro Einkuenfte. Zieh davon den steuerlichen Grundfreibetrag (8004 Euro) sowie den Pauschbetrag fuer Werbungskosten (1000 Euro) sowie die Vorsorgepauschale (2008 Euro) ab, dann ist fast nichts mehr uebrig, was zu versteuern waere. Wenn keine weiteren Einkuenfte mehr vorhanden sind und keine groseren Betraege durch die Gutachten mehr kommen, duerfte die Nachzahlung im Bereich Null liegen.
Du solltest aber eine Steuererklaerung machen, auch um Dir die zukuneftigen Abschreibungen fuer Deinen beruflich genutzten PC und Drucker zu sichern. Die Anschaffungskosten werden auf drei Jahre verteilt und Du kannst diese Betraege dann auch in den naechsten drei Jahren von der Steuer absetzen.
Spezielle Software-Programme fuer 30-40 Euro (Wiso-Steuersparbuch o.a.) erfuellen Deinen Bedarf voll und ganz, ein Steuerberater ist hier nicht vonnoeten.

Beste Gruesse,
Bostonian
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