Halli hallo.
Ich (Ehemann) mache über Elster unsere gemeinsame Steuererklärung. Für meine Frau und mich reiche ich jeweils eine eigene Anlage S ein (unterschiedliche freiberufl. Tätigkeiten) sowie je eine EÜR. Bei der EÜR meiner Frau taucht nun (2024) erstmals eine Warnung auf. In Zeile 9 (Betriebsinhaber) habe ich (wie bisher immer) "Ehefrau/Person B" ausgewählt, in meiner eigenen EÜR dagegen "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A". Wir sind zusammen veranlagt und meine Frau hat eine eigene Betriebssteuernummer.
Die Warnung:
"Eine andere Angabe als "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A (Ehegatte A/Lebenspartner[in] A)/Gesellschaft/Körperschaft" ist nur zulässig, wenn bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen) für die vorliegende Anlage EÜR keine gesonderte Betriebssteuernummer existiert und deswegen unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist."
Was habe ich hier (Zeile 9; Betriebsinhaber) anzugeben? Und warum?
Oder hat meine Frau etwa einen eigenen Elster-Zugang zu erstellen, worüber sie dann ihre eigene EÜR einreichen muss?
Wo ist mein Denkfehler?
Vielen Dank und viele Grüße
Peter
Betriebsinhaber bei Eheleuten
Betriebsinhaber bei Eheleuten
Zuletzt geändert von altesCoon am 20. Jul 2025, 21:13, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Betriebsinhaber bei Eheleuten
Die EÜR müssen unter der für die jeweilige EÜR zugeteilten Steuernummer übermittelt werden. Die werden allerdings meiner Erfahrung aus mir nicht bekannten Gründen nach nicht immer mitgeteilt - man kann sie aber erfragen.