Betriebsinhaber bei Eheleuten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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altesCoon
Beiträge: 1
Registriert: 20. Jul 2025, 18:01

Betriebsinhaber bei Eheleuten

Beitrag von altesCoon »

Halli hallo.

Ich (Ehemann) mache über Elster unsere gemeinsame Steuererklärung. Für meine Frau und mich reiche ich jeweils eine eigene Anlage S ein (unterschiedliche freiberufl. Tätigkeiten) sowie je eine EÜR. Bei der EÜR meiner Frau taucht nun (2024) erstmals eine Warnung auf. In Zeile 9 (Betriebsinhaber) habe ich (wie bisher immer) "Ehefrau/Person B" ausgewählt, in meiner eigenen EÜR dagegen "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A". Wir sind zusammen veranlagt und meine Frau hat eine eigene Betriebssteuernummer.
Die Warnung:
"Eine andere Angabe als "Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A (Ehegatte A/Lebenspartner[in] A)/Gesellschaft/Körperschaft" ist nur zulässig, wenn bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner(innen) für die vorliegende Anlage EÜR keine gesonderte Betriebssteuernummer existiert und deswegen unter derselben Steuernummer wie die Einkommensteuererklärung übermittelt wird und der Betrieb nicht ausschließlich dem Ehemann/Person A zuzurechnen ist."

Was habe ich hier (Zeile 9; Betriebsinhaber) anzugeben? Und warum?
Oder hat meine Frau etwa einen eigenen Elster-Zugang zu erstellen, worüber sie dann ihre eigene EÜR einreichen muss?
Wo ist mein Denkfehler?

Vielen Dank und viele Grüße
Peter
Zuletzt geändert von altesCoon am 20. Jul 2025, 21:13, insgesamt 2-mal geändert.
Severina
Beiträge: 1556
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Betriebsinhaber bei Eheleuten

Beitrag von Severina »

Die EÜR müssen unter der für die jeweilige EÜR zugeteilten Steuernummer übermittelt werden. Die werden allerdings meiner Erfahrung aus mir nicht bekannten Gründen nach nicht immer mitgeteilt - man kann sie aber erfragen.
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