Vorsteuer
Vorsteuer
Guten Tag, ich habe leider nicht soviel Ahnung von der Materie!
Ich mache eine Umsatzsteuer Voranmeldung!
Ich habe mir ein Smartphone gekauft, darf ich die volle Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen!
desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich Internetanschluss als Vorsteuer absetzen kann!
desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich Nebenkosten Mietvertrag absetzen kann!
VD
Ich mache eine Umsatzsteuer Voranmeldung!
Ich habe mir ein Smartphone gekauft, darf ich die volle Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen!
desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich Internetanschluss als Vorsteuer absetzen kann!
desweiteren würde ich gerne wissen, ob ich Nebenkosten Mietvertrag absetzen kann!
VD
Re: Vorsteuer
Smartphone und Internet: ja, aber die Privatanteile unterliegen auch der Umsatzsteuer.
Nebenkosten - für was für ein Objekt denn?
Nebenkosten - für was für ein Objekt denn?
Re: Vorsteuer
Gut, aber welche wie muss man das darstellen, den Privatanteil als Umsatzsteuer? wie genau aknn man das berechnen? .....
GRü
GRü
Re: Vorsteuer
wie genau aknn man das berechnen? 50 % wird in der Regel akzeptiert. Wenn das Smartphone also 500 Euro kostet, wären das 250 Euro. Und die gibt man dann in einen Umsatzsteuerrechner ein und erfährt so, dass die Vorsteuer bei 39,92 Euro liegt.
Re: Vorsteuer
das ist defenitiv zu machen, gilt das auch bei teureren Smartphones z.b. 1000€, und warum kann ich nicht die ganze Umsatzsteuer gegen rechnen.
Gr
Gr
Re: Vorsteuer
gerne würde ich wissen;
kann ich als Selbstsändiger Internetkosten als Vorsteuer, die ich ja beruflich von zu Hause nutze, auch als Vorsteuer gegenrechnen. und wenn ja zu wieviel Protzent.
und kann ich das auch mit den Smartphone Kosten machen, da entstehen mir ja auch monatlich Kosten und wieviel kann man da gegenrechnen.
Gruss
kann ich als Selbstsändiger Internetkosten als Vorsteuer, die ich ja beruflich von zu Hause nutze, auch als Vorsteuer gegenrechnen. und wenn ja zu wieviel Protzent.
und kann ich das auch mit den Smartphone Kosten machen, da entstehen mir ja auch monatlich Kosten und wieviel kann man da gegenrechnen.
Gruss
Re: Vorsteuer
Das wurde aber doch bereits beantwortet - was hast Du an den bisherigen Antworten denn nicht verstanden?
Da Du allerdings jetzt erneut formulierst
"Internetkosten als Vorsteuer, die ich ja beruflich von zu Hause nutze, auch als Vorsteuer gegenrechnen"
gestatte mir die Rückfrage:
Unter "Vorsteuer" versteht man nur die in den Internetkosten enthaltene Umsatzsteuer, dass weißt Du, oder, und die Verwendung des hier missverständlichen/falschen "als" liegt daran, dass Du kein Muttersprachler bist, richtig? Das ist absolut kein Angriff - ich möchte nur sicherstellen, dass Du hier nicht ganz grundsätzlich etwas falsch verstanden hast.
"warum kann ich nicht die ganze Umsatzsteuer gegen rechnen."
Weil Du weder Internet noch Smartphone zu 100 % betrieblich nutzt. Wie hoch der Anteil der betrieblichen Nutzung ist, musst Du schätzen. Die bereits genannten 50 % werden in der Regel nicht hinterfragt. Wenn Du behauptest, dass Du Internet und Smartphone zu einem höheren Anteil betrieblich nutzt, musst Du das auch glaubhaft machen können.
Da Du allerdings jetzt erneut formulierst
"Internetkosten als Vorsteuer, die ich ja beruflich von zu Hause nutze, auch als Vorsteuer gegenrechnen"
gestatte mir die Rückfrage:
Unter "Vorsteuer" versteht man nur die in den Internetkosten enthaltene Umsatzsteuer, dass weißt Du, oder, und die Verwendung des hier missverständlichen/falschen "als" liegt daran, dass Du kein Muttersprachler bist, richtig? Das ist absolut kein Angriff - ich möchte nur sicherstellen, dass Du hier nicht ganz grundsätzlich etwas falsch verstanden hast.
"warum kann ich nicht die ganze Umsatzsteuer gegen rechnen."
Weil Du weder Internet noch Smartphone zu 100 % betrieblich nutzt. Wie hoch der Anteil der betrieblichen Nutzung ist, musst Du schätzen. Die bereits genannten 50 % werden in der Regel nicht hinterfragt. Wenn Du behauptest, dass Du Internet und Smartphone zu einem höheren Anteil betrieblich nutzt, musst Du das auch glaubhaft machen können.
Re: Vorsteuer
• Hallo, vielen Dank für die Antwort. Schon mal vorab….ich fühle mich nicht angegriffen, ich freue mich über jede Antwort und hoffe das ich das alles bei der Vorsteuer richtig mache.
Mir ist schon klar was Umsatzsteuer und Vorsteuer sind…
Aber auf Anhieb kann das Finanamt doch nicht wissen, das ich eine Vorsteuer zu 100% nutze/gegenrechne, die kennen ja nicht den Kaufpreis….oder könnte man da später Ärger kriegen, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet…
Gr
ich hoffe ich formuliere es richtig
Mir ist schon klar was Umsatzsteuer und Vorsteuer sind…
Aber auf Anhieb kann das Finanamt doch nicht wissen, das ich eine Vorsteuer zu 100% nutze/gegenrechne, die kennen ja nicht den Kaufpreis….oder könnte man da später Ärger kriegen, wenn eine Betriebsprüfung stattfindet…
Gr
ich hoffe ich formuliere es richtig
Re: Vorsteuer
?? Spätestens in der EÜR sieht man die Anschaffungskosten doch - und Anleitung zum Steuerbetrug gibt es hier nicht.
Re: Vorsteuer
OK. also ganz schlüssig ist mir das noch nicht. Aber ich werde das erstmal so machen wie es hier beschrieben ist.
Ich werde 50% als Vorsteuer meiner Internet Rechnung nehmen, das sind jedoch die Kosten des Inhternetsanschlusses von zu Hause. Da werde ich die Vorsteuer nehmen.
das gilt natürlich speprat auch für die Smartphone Rechnungen. Das ist korrekt von mir, ja?
Eine andere Frage, wenn man zB. Rücklastkosten hat, weil eine Rechnung nicht sofort bezahlt ist, kommt ja oft genug vor, wie muss man damit umgehen, zB. 4€ werden nochmals draufgeschlagen.
Gr
Ich werde 50% als Vorsteuer meiner Internet Rechnung nehmen, das sind jedoch die Kosten des Inhternetsanschlusses von zu Hause. Da werde ich die Vorsteuer nehmen.
das gilt natürlich speprat auch für die Smartphone Rechnungen. Das ist korrekt von mir, ja?
Eine andere Frage, wenn man zB. Rücklastkosten hat, weil eine Rechnung nicht sofort bezahlt ist, kommt ja oft genug vor, wie muss man damit umgehen, zB. 4€ werden nochmals draufgeschlagen.
Gr