Werbungskosten
Werbungskosten
Moin zusammen, ich werde im April vermutlich meine Zweitausbildung beginnen. Ich würde diese gerne mittels Verlustvortrag als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Aufgrund von Komplikationen werde ich es nicht schaffen, meinen Bachelor vor Beginn der Zweitausbildung abzuschließen, sondern vermutlich erst im Mai. Denkt ihr, das wird zu Problemen für die Anerkennung der Zweitausbildung führen?
Re: Werbungskosten
Kosten, die vor Erreichen des Bachelors anfallen, können halt nicht abgesetzt werden (jedenfalls nicht als Werbungskosten). Aber danach sehe ich keine Probleme.