Spekulationssteuer bei Verkauf nach Übertragung mit Ausgleichszahlung (Erbe)
Re: Spekulationssteuer bei Verkauf nach Übertragung mit Ausgleichszahlung (Erbe)
Ich habe meine Wurzeln, Familie und Freunde in dem Ort, bin dort aufgewachsen, kann man denk ich durchaus gut erklären... Mietkauf und Vorvertrag sind gute Ideen, ich habe aber keine Zeitdruck und kann problemlos noch etwas warten, bis die 3 KJ Frist rum ist..
Re: Spekulationssteuer bei Verkauf nach Übertragung mit Ausgleichszahlung (Erbe)
Hallo,
Vielleicht wäre eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt noch ein Weg, kostet aber auch etwas. Und man muss die Anfrage eindeutig formuliert stellen.
Stefan
Ja, kannst du versuchen. Das Problem ist aber immer, dass der Verkauf dann schon gelaufen ist, es gibt kein zurück.Ich habe meine Wurzeln, Familie und Freunde in dem Ort, bin dort aufgewachsen, kann man denk ich durchaus gut erklären...
Vielleicht wäre eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt noch ein Weg, kostet aber auch etwas. Und man muss die Anfrage eindeutig formuliert stellen.
Dazu nur: Bei den Ideen gilt die zehnjährige Frist (wusstest du wahrscheinlich, aber ich erwähne es trotzdem mal, sicher ist sicher).Mietkauf und Vorvertrag sind gute Ideen, ich habe aber keine Zeitdruck und kann problemlos noch etwas warten, bis die 3 KJ Frist rum ist..
Stefan
Re: Spekulationssteuer bei Verkauf nach Übertragung mit Ausgleichszahlung (Erbe)
Danke dir.
Was ich hier aus allen antworten nun rausgelesen habe ist jedenfalls, dass es keiner (und vermutlich dann auch kein Steuerberater) genau sagen kann, wie die Übertragung genau ausgelegt wird.
Was ich hier aus allen antworten nun rausgelesen habe ist jedenfalls, dass es keiner (und vermutlich dann auch kein Steuerberater) genau sagen kann, wie die Übertragung genau ausgelegt wird.