Fahrtkosten zum nebenjob als Student
Fahrtkosten zum nebenjob als Student
Hallo Forum,
Ich bin neu und möchte alle erst mal grüßen.
Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Nach meiner Ausbildung habe ich voll gearbeitet (ca1 Jahr) letzten April habe ich dann ein Vollzeitstudium in Göttingen begonnen und dort auch eine Wohnung bezogen. Ich arbeite aber nebenbei bei meinem alten AG im Rahmen der 20h pro Woche Regelung in meinem alten Krankenhaus weiter. Meine Frage: Kann ich meine Kosten für die Fahrten zum Nebenjob (300km einfach) absetzen?
Viele Grüße
Olscher
Ich bin neu und möchte alle erst mal grüßen.
Ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Nach meiner Ausbildung habe ich voll gearbeitet (ca1 Jahr) letzten April habe ich dann ein Vollzeitstudium in Göttingen begonnen und dort auch eine Wohnung bezogen. Ich arbeite aber nebenbei bei meinem alten AG im Rahmen der 20h pro Woche Regelung in meinem alten Krankenhaus weiter. Meine Frage: Kann ich meine Kosten für die Fahrten zum Nebenjob (300km einfach) absetzen?
Viele Grüße
Olscher
Re: Fahrtkosten zum nebenjob als Student
Kann ich meine Kosten für die Fahrten zum Nebenjob (300km einfach) absetzen? Kosten für die Fahrt zur Arbeit sind hier wie Reisekosten zu behandeln, und da ist dann die Frage, ob überhaupt Kosten entstanden sind: In Göttingen gibt es ein deutschlandweites Semesterticket, und zuvor gab es ein Semesterticket, welches zumindest den Bereich Niedersachsen/Hamburg großzügig abdeckte, so dass man möglicherweise gar keine Fahrtkosten hatte...
300km einfach An jedem Arbeitstag? Das könnte dann auch gewisse Zweifel an der Glaubwürdigkeit wecken. Und man sollte sich mal mit dem Verpflegungsmehraufwand befassen - der könnte hier abgesetzt werden, egal, ob man Tagespendler war oder z. B. bei Angehörigen oder Freunden genächtigt hat (den ersten Wohnsitz hat man hoffentlich in Göttingen).
300km einfach An jedem Arbeitstag? Das könnte dann auch gewisse Zweifel an der Glaubwürdigkeit wecken. Und man sollte sich mal mit dem Verpflegungsmehraufwand befassen - der könnte hier abgesetzt werden, egal, ob man Tagespendler war oder z. B. bei Angehörigen oder Freunden genächtigt hat (den ersten Wohnsitz hat man hoffentlich in Göttingen).
Re: Fahrtkosten zum nebenjob als Student
Vielen Dank für die rasche Antwort, ja ich habe meinen Erstwohnsitz in Göttingen. Natürlich fahre ich nicht für einen Tag in die alte Heimat, sondern arbeite möglichst zusammenhängend, am Wochenende /Feiertage etc und natürlich auch in den Semesterferien. Da ich ein Auto besitze und nicht ewig unterwegs sein möchte fahre ich mit meinem kfz. Ich kann ja die Arbeitstage anhand meines dienstplanes nachweisen. Somit sehe ich kein Problem die ja entstandenen Kosten abzusetzen. Oder seht ihr Hindernisse?
Gruß
Olscher
Gruß
Olscher
Re: Fahrtkosten zum nebenjob als Student
Hallo,
Wie schon gesagt sind 300 km nicht besonders glaubwürdig (aber natürlich möglich), das regt regelrecht zum nachprüfen an. Und dann ist es halt gut, wenn man die Fahrten nachweisen kann.
Stefan
Du solltest schon explizit die Fahrten nachweisen, also Tankquittungen und am besten ein Fahrtenbuch.Ich kann ja die Arbeitstage anhand meines dienstplanes nachweisen. Somit sehe ich kein Problem die ja entstandenen Kosten abzusetzen. Oder seht ihr Hindernisse?
Wie schon gesagt sind 300 km nicht besonders glaubwürdig (aber natürlich möglich), das regt regelrecht zum nachprüfen an. Und dann ist es halt gut, wenn man die Fahrten nachweisen kann.
Wieso? Es ist doch ein ganz normaler Job, also Entfernungspauschale. Oder?Kosten für die Fahrt zur Arbeit sind hier wie Reisekosten zu behandeln,
Stefan
Re: Fahrtkosten zum nebenjob als Student
Nö - ein Vollzeitstudent hat seine erste Tätigkeitsstätte an der Uni: Also Reisekosten und nicht Entfernungspauschale. Und deshalb habe ich auch auf den Verpflegungsmehraufwand hingewiesen.
Re: Fahrtkosten zum nebenjob als Student
Hallo,
Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, es ist kein duales Studium, eine studentische Hilfskraft oder ein Praktikum, sondern ein ganz normaler zweiter Job (wenn man das Studium mal als ersten Job bezeichnen würde).
Erste Tätigkeitsstätten kann man mehrere haben (ist dann viellericht eine etwas verwirrende Bezeichnung).
Stefan
Und eine weitere erste(!) Tätigkeitsstätte in dem alten Krankenhaus.Nö - ein Vollzeitstudent hat seine erste Tätigkeitsstätte an der Uni:
Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun, es ist kein duales Studium, eine studentische Hilfskraft oder ein Praktikum, sondern ein ganz normaler zweiter Job (wenn man das Studium mal als ersten Job bezeichnen würde).
Erste Tätigkeitsstätten kann man mehrere haben (ist dann viellericht eine etwas verwirrende Bezeichnung).
Stefan