Hallo liebe Forum- Mitglieder,
weiß jemand Rat?
Ich bin Selbstständig/Einzelunternehmen, habe aktuell ein kleines Fahrzeug, was ich größtenteils betrieblich nutze und selten privat. Nun habe ich die Möglichkeit bald ein zweites Gebrauchtfahrzeug zu bekommen. Dieses würde ich betrieblich nutzen und dafür das jetzige Fahrzeug privat nutzen.
Ich würde gern den Transporter (das kommende Fahrzeug) 100% betrieblich absetzen und auch das Führen eines Fahrtenbuches damit vermeiden.
Nun habe ich aber verschiedene Meinungen dazu gehört:
1. Das geht
2. Schwierig, da das Privatfahrzeug mehr wert sein sollte als das Firmenfahrzeug und das Firmenfahrzeug darf nicht umbaubar sein zu einem Privatfahrzeug durch Trennwand, hinten keine Fenster,...
Was stimmt denn nun?
Kann jemand helfen?
Firmenfahrzeug und Privatfahrzeug
Re: Firmenfahrzeug und Privatfahrzeug
Es kommt (wie so oft) auf die Einzelheiten an. Wenn das Neufahrzeug nach der allgemeinen Lebenserfahrung zur privaten Nutzung geeignet ist, reicht die Behauptung, nur das Altfahrzeug für private Fahrten zu verwenden, nicht aus. Wenn das Neufahrzeug tatsächlich zu 100% betrieblich genutzt wird, obwohl es zur Privatnutzung geeignet ist, wird man dies zweifelsfrei nur durch ein Fahrtenbuch nachweisen können.Ich würde gern den Transporter (das kommende Fahrzeug) 100% betrieblich absetzen und auch das Führen eines Fahrtenbuches damit vermeiden.
Das Altfahrzeug muss, wenn es nur noch privat genutzt wird, zudem entnommen werden, womit ggf. stille Reserven aufgedeckt werden.
Re: Firmenfahrzeug und Privatfahrzeug
Danke für deine Hilfe!
Dann werde ich weiter Fahrtenbuch führen.
Was bedeutet "Stille Reserven werden aufgedeckt"?
Liebe Grüße
Dann werde ich weiter Fahrtenbuch führen.
Was bedeutet "Stille Reserven werden aufgedeckt"?
Liebe Grüße
Re: Firmenfahrzeug und Privatfahrzeug
"Was bedeutet "Stille Reserven werden aufgedeckt"?
Die Entnahme hat zum Verkehrswert zu erfolgen. Wenn der Buchwert - was in der Regel der Fall ist - niedriger ist als der Verkehrswert, dann ergibt sich ein Entnahmegewinn. Den Differenzbetrag bezeichnet man als "Stille Reserve".
Die Entnahme hat zum Verkehrswert zu erfolgen. Wenn der Buchwert - was in der Regel der Fall ist - niedriger ist als der Verkehrswert, dann ergibt sich ein Entnahmegewinn. Den Differenzbetrag bezeichnet man als "Stille Reserve".