ich habe mich die letzten Tage / Wochen mal einlesen müssen wegen einem Auflösungsvertrag mit Abfindung.
Ich denke ich habe es auch verstanden, aber bei einer solchen Summe würde ich gerne noch andere Meinungen von Profis hören

Also es geht wie gesagt um einen Auflösungsvertrag, der ist aber noch nicht auf Papier...
Meine Frau und ich sind (zumindest die letzten Jahre) gemeinsam veranlagt.
Die Abfindungssumme wäre bei 220.000 €
Jahresbrutto bin ich bei ca. 75.000 €
Meine Frau etwa 30.000 € in Teilzeit.
Sonstiges Einkommen haben wir nur Kapitalerträge aus Aktien bzw. Fonds, diese übersteigen aber kaum den Freibetrag vom Freistellungsauftrag.
Sonderausgaben sind dagegen nicht geplant.
Ich würde dann bis Ende März 2025 arbeiten.
Da ich ja dann schon 3 Monate Einkommen in 2025 habe und bei meiner Frau evtl. noch etwas wegen Überstunden dazukommt,
habe ich jetzt als besten Weg überlegt, die Abfindung erst 2026 auszahlen zu lassen und auf die Fünftel-Regelung hoffen.
Ich würde in 2026 nicht arbeiten gehen und auch nur wenige Tage ALG1 beantragen.
Meine Frau würde dann auch schauen, dass sie in 2026 keine Überstunden macht.
Die entscheidende Frage : Kann in diesem Fall GANZ SICHER die Fünftel-Regelung angewendet werden ?

Danke schonmal im Voraus