Hallo Forum,
ich lebe auf einem ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb.
Die dazugehörigen Flächen sind landwirtschaftlich verpachtet, die Einnahmen werden bei der Einkommensteuererklärung passend zum landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahr von Juli bis Juni in der Anlage L verbucht, aktive Landwirtschaft betreibe ich allerdings nicht.
Die Nebengebäude sind vermietet, allerdings ohne landwirschaftlichen Charakter (Wohnmobile, Boote...). Die Einnahmen gehen dennoch auf das gleiche Girokonto.
Zu dem Hof gehört noch ein Haus, das ich kurzzeitig vermiete, teils touristisch, aber hauptsächlich an Firmen, die dort ihre Mitarbeiter und Monteure unterbringen, auch ausländische Firmen sind dabei. Der Umsatz liegt über der Grenze der Umsatzsteuerbefreiung, ich weise also Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen an die Firmen aus. Diese Einnahmen gehen auf ein Extragirokonto, das nur für die Zimmervermietung verwendet wird auf Anweisung meiner Steuerberaterin hin. Die Zimmervermietung läuft erst seit dem 01.01.24, ich weiß also noch nicht, wie das genau in meiner Steuererklärung auftaucht, mit dem Extrakonto dann aber wohl nicht im Bereich Landwirtschaft.
Nun hat die erste Firma gefragt, ob ich denen E-Rechnungnen ausstellen kann. Für eine GbR, die nichts mit dem Hof zu tun hat, mache ich das bereits, die technischen Voraussetzungen zur Erstellung von E-Rechnungen sind also vorhanden. Um für meine private Hausvermietung auch formal korrekte E-Rechnungen ausstellen zu können, brauche ich eine Umsatzsteuer-ID. Die gibt's ja für Privatleute nicht, aber jetzt bin ich grad unsicher, ob ich mit der ganzen Vermietung und Verpachtung wirklich ein "reiner" Privatmensch bin, oder ob ich nicht doch eine Umsatzsteuer-ID bekommen kann?
Ich weiß, dass ich es Übergangsfristen die die E-Rechnungspflicht gibt, aber da ich die für die GbR auch schon ausstelle, würde ich es für die Monteurszimmervermietung auch gern machen, wenn es denn geht.
Wie schätzt Ihr das ein?
Sollte ich mit Erfolgsaussichten eine Umsatzsteuer-ID beantragen können, welche Geschäftsform müsste ich angeben? Auf den ersten Blick sind mir im Antragsformular folgende aufgefallen:
Sonstige Einzelgewerbetreibende
Land- und Forstwirte
Sonstige selbständig tätige Personen
Sonstige natürliche Personen
Welche müsste ich auswählen?
Vielen Dank im Voraus!
Björn
Umsatz-Steuer-ID für private und landwirtschaftliche Vermietung und Verpachtung
Umsatz-Steuer-ID für private und landwirtschaftliche Vermietung und Verpachtung
Zuletzt geändert von Tidy am 20. Jan 2025, 14:01, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Umsatz-Steuer-ID für private und landwirtschaftliche Vermietung und Verpachtung
Vermieter, die nicht steuerbefreite Vermietungsleistungen erbringen, sind auch Unternehmer i.S. des UStG. " Sonstige natürliche Personen" sollte da passen.
Re: Umsatz-Steuer-ID für private und landwirtschaftliche Vermietung und Verpachtung
Alles klar, vielen Dank! Dann beantrage ich so meine USt-ID und schau mal, was da kommt.
Re: Umsatz-Steuer-ID für private und landwirtschaftliche Vermietung und Verpachtung
Nicht nur wenn man ust-pflichig vermietet! Auch Vermieter, die ausschließlich ust-frei vermieten sind Unternehmer im Sinne §2 UStG und können eine USt-ID-Nr beantragen. Das kann z.B. im Grenzgebiet mit hohen Unterschieden im USt-Satz und daraus ggf. resultierenden niedrigeren Nettopreisen, lukrativ sein!Tom998 hat geschrieben: 20. Jan 2025, 13:09 Vermieter, die nicht steuerbefreite Vermietungsleistungen erbringen, sind auch Unternehmer i.S. des UStG.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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