Negative Einkünfte aus Vorjahren

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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drtsz
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Negative Einkünfte aus Vorjahren

Beitrag von drtsz »

ich war bis 2022 selbständig, seither wieder im Angestelltenverhältnis. Ich musste 2024 eine hohe Summe an ehemalige Gesellschafter für Betriebskosten 2019 nachzahlen, eine Bescheinigung vom Finanzamt, dass dies Betriebskosten waren liegt vor. Wie mache ich das für 2024 geltend? Als negative Einkünfte selbst. Arbeit?
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Negative Einkünfte aus Vorjahren

Beitrag von Tom998 »

an ehemalige Gesellschafter
Bedeutet konkret was?
eine Bescheinigung vom Finanzamt, dass dies Betriebskosten waren
Wie meinen? Solche Bescheinigungen gibt es nicht.
drtsz
Beiträge: 3
Registriert: 17. Jan 2025, 16:07

Re: Negative Einkünfte aus Vorjahren

Beitrag von drtsz »

Vielen Dank für Ihre Antwort. Das Dokument heißt "Feststellung über gemeinschaftlich getragene Betriebskosten 2019", darin sind die Anteile der Gesellschafter aufgeführt. In meinem Falle ca. € 62.000. Bis Ende 2018 GbR-Gesellschafter, meinerseits zum 31.12.18 außerordentlich gekündigt aus wichtigem Grund (Differenzen fachlicher, finanzieller und persönlicher Art). Klage der verbliebenen Gesellschafter gegen mich wegen Unrechtmäßigkeit der Kündigung mit Forderung der Kostenbeteiligung für 2019. Ich war in 2019 nicht mehr Mitglied der GbR, räumlich und organisatorisch an anderem Ort tätig und hatte auch keinerlei Zugang mehr zu Arbeitsmitteln, Räumen, Perssonal, Konten etc. Ich wurde auch nicht mehr an Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen beteiligt. Trotzdm bin ich verurteilt worden, meinen Anteil 2019 zu zahlen, Kündigung wäre rechtsunwirksam und Forderungen der Gegenseite berechtigt. Meine Klage hinsichtlich Entschädigung für meine in der GbR verbliebenen Anteile an Produktionsmitteln usw. wurde übriges abgewiesen. Anderes Thema. Zuzüglich der angefallenen Zinsen und der gegenerischen Anwaltskosten habe ich also ca. 88TE in 2024, also kurz nach Gerichtsbeschluss, nachgezahlt, basierend auf dem o.g. Bescheid für 2019 (der mir auf Nachfrage 2024 überstellt wurde). Diese nicht unerhebliche Summe, die mein zu versteuerndes Einkommen 2024 überschreitet, würde ich gerne geltend machen.
Tom998
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Re: Negative Einkünfte aus Vorjahren

Beitrag von Tom998 »

Das Dokument heißt "Feststellung über gemeinschaftlich getragene Betriebskosten 2019"...
Und das soll vom für die GbR zuständigen FA stammen?
drtsz
Beiträge: 3
Registriert: 17. Jan 2025, 16:07

Re: Negative Einkünfte aus Vorjahren

Beitrag von drtsz »

Tut es. FA Altena in NRW.
Tom998
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Re: Negative Einkünfte aus Vorjahren

Beitrag von Tom998 »

Bei einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften wird das FA den Einkommensteuerbescheid von Amts wegen ändern.
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