Grundsteuer A definieren? Mal eine dumme Frage!

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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bobobaer
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Grundsteuer A definieren? Mal eine dumme Frage!

Beitrag von bobobaer »

Grundsteuer A bedeutet, so wird es formuliert im Netz:

"Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben"

blos!

Fakt ist! Ich habe Weideland und das ist verpachtet!
Ich selber, habe aber weder eine Firma, noch bin ich Selbständig!
Das Finanzamt schickt mir aber Grundsteuerbescheide für Grundsteuer A dafür! Hat das seine Richtigkeit? (weil ich habe kein Betrieb der Forstwirtschaft oder Landwirtschaft)


es gibt ja auch noch Grundsteuer B, für bebaute und unbebaute Grundstücke! Ist mein Land eher sowas? (unbebautes Grundstück)
Severina
Beiträge: 1471
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Grundsteuer A definieren? Mal eine dumme Frage!

Beitrag von Severina »

Ein Blick ins Gesetz:
§ 2 Grundsteuergesetz
"Steuergegenstand ist der inländische Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
1.
die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 des Bewertungsgesetzes); diesen stehen die in § 218 Satz 2 des Bewertungsgesetzes bezeichneten Betriebsgrundstücke gleich;

§ 232 BewG
"232 Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
(1) Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind.
(2) Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Wird der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder werden Teile davon einem anderen Berechtigten zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie zur Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse überlassen, so gilt dies als Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit des Überlassenden.

=> es geht darum, wie das Grundstück genutzt wird, nicht darum, von wem es genutzt wird.

(Und in vielen Fällen ist die Grundsteuer A günstiger als die Grundsteuer B wäre)
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