Hallo Steuer-Experten,
ich habe einige Frage zur EÜR und vorweggenommenen Betriebsausgaben.
Ich habe Anfang 2024 ein Gewerbe gegründet und unterliege der Kleinunternehmerregelung, d.h. ich mache meine Angaben zu Gewinnen und Verlusten ja sowieso nur gemeinsam mit der Einkommenssteuer. Für 2024 würde ich, weil das Gewerbe schon lief, eine ganz gewöhnliche EÜR abgeben.
Zur Vorbereitung des Gewerbes hatte ich aber schon Kosten im Jahr 2023. Kann ich dafür jetzt einfach eine zusätzliche EÜR abgeben und in dieser vermerken, dass es sich um vorbereitende Maßnahmen zu besagtem Gewerbe handelt (vorweggenommene Betriebsausgaben)?
Und wie verhält sich das, wenn ich schon eine Einkommenssteuererklärung für 23 abgegeben habe? Sowohl 23 als auch 24 gab es trotz Einnahmen noch Verluste beim Gewerbe. Würden dann beide Verluste zusammen mein zu versteuerndes Einkommen für 2024 verringern oder müssten die Verluste aus der EÜR 2023 irgendwie ins nächste Jahr vorgetragen werden?
Ich hoffe, ihr könnt helfen und freue mich auf Antworten
Michael
Zusätzliche EÜR für vorweggenommene Betriebsausgaben (Kleinunternehmerregelung)
Re: Zusätzliche EÜR für vorweggenommene Betriebsausgaben (Kleinunternehmerregelung)
Nein und nein. Die Verluste hätten das zu versteuernde Einkommen 2023 gemindert. Falls die Einspruchsfrist gegen Bescheid 2023 bereits abgelaufen ist, ist der Drops gelutscht.Würden dann beide Verluste zusammen mein zu versteuerndes Einkommen für 2024 verringern oder müssten die Verluste aus der EÜR 2023 irgendwie ins nächste Jahr vorgetragen werden?
Re: Zusätzliche EÜR für vorweggenommene Betriebsausgaben (Kleinunternehmerregelung)
Das machts einfach - vielen Dank für die Antwort.