Pendlerpauschale bei fehlender Anmeldung des Wohnsitzes in Berlin

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jslz_slz
Beiträge: 1
Registriert: 5. Jan 2025, 10:09

Pendlerpauschale bei fehlender Anmeldung des Wohnsitzes in Berlin

Beitrag von jslz_slz »

Hallo in die Runde!

Folgendes Thema beschäftigt mich:

Ich habe 2024 komplett in Berlin gewohnt, leider kann ich mich in meiner aktuellen Wohnung aufgrund einer semi-legalen Untermiete nicht melden ("Dit is Berlin"). Dementsprechend bin ich nachwievor bei meinen Eltern gemeldet.

In dem genannten Zeitraum bin ich 5 Tage die Woche ca. 20 km täglich gependelt. Interessiert das Finanzamt die abweichende Adresse (Berlin statt Düsseldorf), die zur Berechnung verwendet wurde? Es ist ja unplausibel, dass ich täglich von Berlin nach Düsseldorf pendle - für wöchentliches Pendeln würden mir die Belege fehlen. Ich könnte auch angeben jeden Tag von Düsseldorf remote gearbeitet zu haben - muss ich hierfür auch nachweise ggf. vorhalten?

Für mich ergeben sich zwei Optionen für meine Steuererklärung:

1. 100% Home Office angeben
2. Die Pendlerpauschale auf die Berliner Anschrift anwenden

Finanziell kommt für mich bei 20 km das gleiche heraus.

Wie würdet ihr in meiner Situation agieren. Habe ich hier etwas nicht berücksichtigt?

Liebe Grüße aus der Hauptstadt und ein schönes Wochenende :D

Jonah
taxpert
Beiträge: 910
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Pendlerpauschale bei fehlender Anmeldung des Wohnsitzes in Berlin

Beitrag von taxpert »

Das FA ist nur am tatsächlich verwirklichtem Sachverhalt interessiert! Ob man dort „semi-legal“ oder sogar illegal wohnt, ist dem FA egal und es wird auch nicht irgendwo hin weitergemeldet, §30 AO.

Interessant ist das Ganze für das FA nur insoweit, dass nach Schilderung wohl der steuerliche Wohnsitz (§8 AO) in Berlin ist und damit ein Berliner FA zuständig ist. Dass das melderechtlich ggf. anders aussieht, ist dem FA wieder egal.

taxpert
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