Hallo
Auf einem Grundstück im BW mit 770 qm Grundfläche steht ein Mietshaus mit 560 qm Wohnfläche. Alle Wohnungen sind an private Mieter vermietet. Nun soll zusätzlich eine Werbeanlage (Litfaßsäule) aufgestellt werden. Das Problem ist, dass mein FA keine Auskunft geben will, ob die Errichtung der Werbeanlage negative gewerbliche Folgen für das Grundstück (Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung) haben wird.
Auskunft FA: „Man werde nach Schaffung der Tatsachen entscheiden…“
Kennt jemand Urteile oder Kommentare zu dem Thema ?
Danke für die Hilfe
Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung EStR R15.7 bei Werbeanlage
Re: Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung EStR R15.7 bei Werbeanlage
Das wird es nach Beantragung einer verbindlichen Auskunft machen, die allerdings kostenpflichtig ist (Steuer-Auskunftsverordnung). Mir fällt aber kein einziges Argument ein, warum eine Litfaßsäule aus der langfristigen Vermietung zu Wohnzwecken einen Gewerbebetrieb machen sollte, nur weil sie auf dem selben Grundstück steht. Auch die Vermietung von Werbeflächen ist VV und kein Gewerbebetrieb.Das Problem ist, dass mein FA keine Auskunft geben will, ob die Errichtung der Werbeanlage negative gewerbliche Folgen für das Grundstück (Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung) haben wird.