Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe diese Jahr Arbeitslosengeld (krankheitsbedingt) bekommen. Dieses ist ausgelaufen und ich habe in diesem Monat den Resturlaub meines Arbeitgebers ausgezahlt (rund 10.500 Euro ohne irgendwelche Abzüge ausgezahlt) bekommen. Danach bekomme ich nun Übergangsgeld von der Renteversicherung.
Ich befürchte, dass ich die 10.500 Euro voll versteuern muss oder fallen diese unter den jährlichen Freibetrag (vermutlich wird da das Arbeitslosen- und Übergangsgeld mit eingerechnet?)?
Danke im Vorraus für Eure Mühe
Gruß Oli
Einmalzahlung neben Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld
Re: Einmalzahlung neben Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld
Weder noch - Übergangsgeld und ALG unterliegen der Progression. Im Ergebnis sind die 10.500 Euro nicht mehr steuerfrei, aber "voll" besteuert werden sie auch nicht.
Re: Einmalzahlung neben Arbeitslosengeld und Überbrückungsgeld
Hallo,
warum sollte der Resturlaub nicht voll besteuert werden?
Man muss natürlich definieren, was man unter "voll" versteht. Das sind nämlich gerade nur diese 10.500 Euro.
Unter den Grundfreibetrag fallen sie aber dennoch nicht, weil zur Ermittlung des Steuersatzes die Lohnersatzleistungen mit eingerechnet werden.
Also: Summe aus Resturlaubsabgeltung, Arbeitslosen- und Übergangsgeld berechen, davon die Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen, und mit dem Ergebnis in einer Einkommensteuertabelle (wichtig: keine Lohnsteuertabelle) den Steuersatz ermitteln. Und dieser Satz mal 10.500 Euro ergibt die zu entrichtende Steuer. [alles grob, es kann noch zahlreiche Besonderheiten geben]
Stefan
warum sollte der Resturlaub nicht voll besteuert werden?
Man muss natürlich definieren, was man unter "voll" versteht. Das sind nämlich gerade nur diese 10.500 Euro.
Unter den Grundfreibetrag fallen sie aber dennoch nicht, weil zur Ermittlung des Steuersatzes die Lohnersatzleistungen mit eingerechnet werden.
Also: Summe aus Resturlaubsabgeltung, Arbeitslosen- und Übergangsgeld berechen, davon die Werbungskosten und Sonderausgaben abziehen, und mit dem Ergebnis in einer Einkommensteuertabelle (wichtig: keine Lohnsteuertabelle) den Steuersatz ermitteln. Und dieser Satz mal 10.500 Euro ergibt die zu entrichtende Steuer. [alles grob, es kann noch zahlreiche Besonderheiten geben]
Stefan