Hallo,
gerne würde ich um steuerlich besser da zu stehen, meine Krankenkassenbeiträge als Einzelunternhemerin im Voraus für die nächsten Monate/1-2Jahre einzahlen. Ich habe verschiedenen Information über den Maximalbetrag der steuerlich geltend gemacht werden kann.
Kann mir jemand genauere Infos zum Maximalbetrag geben?
"Krankenversicherung und Steuern
Für die Beiträge zu Ihrer Krankenvollversicherung sowie der dazugehörigen Pflege-Pflichtversicherung – egal ob gesetzlich oder privat versichert – gelten besondere Regeln: Die Beiträge sind voll absetzbar ohne Höchstgrenze, soweit sie ein sozialhilfegleiches Leistungsniveau absichern.
Damit sind die Prämien für die gesetzliche Krankenversicherung (ohne Krankentagegeld) in der Regel voll absetzbar. "
Danke und Gruß,
JHLen
Krankenkassenbeiträge als Vorauszahlung steuerlich geltend machen
Re: Krankenkassenbeiträge als Vorauszahlung steuerlich geltend machen
Ich habe gewisse Zweifel, dass die gesetzliche KV Vorauszahlungen akzeptiert. Was Ihre Frage anbelangt, so steht die Antwort in Ihrem Zitat: Die Beiträge, die ein sozialhilfegleiches Leistungsniveau absichern, können in jeder beliebigen Höhe geltend gemacht werden. Daneben gibt es eine Obergrenze von 2.800 Euro, die aber eher theoretischer Natur ist - kostet die Basisabsicherung mehr, kann man sie trotzdem geltend machen. Andere Versicherungen, etwa Unfall- und Haftpflichtversicherung, können allerdings nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die 2.800 Euro für KV und PV ausgeschöpft sind.
Re: Krankenkassenbeiträge als Vorauszahlung steuerlich geltend machen
Doch sie akzeptieren bis 3 Jahre vorher. Ist bereits abgeklärt.
Danke für die Antwort.
Danke für die Antwort.
Re: Krankenkassenbeiträge als Vorauszahlung steuerlich geltend machen
Frage dazu: Also Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zählen auch in dieses 2.800 Budget und können dann nicht mehr geltend gemacht werden?muemmel hat geschrieben: ↑27. Nov 2024, 18:15 Ich habe gewisse Zweifel, dass die gesetzliche KV Vorauszahlungen akzeptiert. Was Ihre Frage anbelangt, so steht die Antwort in Ihrem Zitat: Die Beiträge, die ein sozialhilfegleiches Leistungsniveau absichern, können in jeder beliebigen Höhe geltend gemacht werden. Daneben gibt es eine Obergrenze von 2.800 Euro, die aber eher theoretischer Natur ist - kostet die Basisabsicherung mehr, kann man sie trotzdem geltend machen. Andere Versicherungen, etwa Unfall- und Haftpflichtversicherung, können allerdings nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die 2.800 Euro für KV und PV ausgeschöpft sind.
Re: Krankenkassenbeiträge als Vorauszahlung steuerlich geltend machen
Die ALV fällt unter die 2800-Euro-Grenze, die RV nicht.