Hallo zusammen,
ich komme hier nun mit einer wahrscheinlich etwas komischen Frage zur Sachbezugspauschale / Mahlzeiten-Steuervorteil:
Kurz zum Kontext:
Ich möchte mich mit meiner Frau zusammen selbstständig machen, Sie ist eine sehr gute Köchin und Sie wurde nun von einem Freund und Unternehmer angesprochen, ob Sie ihre Kochkünste nicht in Form einer Mahlzeit für die Mitarbeiter der Firma zur Verfügung stellen möchte, da dies auch für ihn als Unternehmer am Ende des Jahres Vorteile für die Steuer haben kann.
Nun habe ich mich längere Zeit eingelesen um das Thema Steuern im Unternehmen zu verstehen und bin auf ein paar Fallstricke gestoßen, bei denen mir einfach die Expertise fehlt. Um ein paar davon zu nennen: "Amtlicher-Sachbezugswert", "Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss".
Mein Problem: Wie finde ich den besten Portions-Preis (um im Optimalfall nicht nur den einen Unternehmer davon zu überzeugen, sondern in Zukunft noch mehr), damit das alles für den Arbeitgeber die optimalen steuerlichen Vorteile hat.
Sollten wir versuchen den Preis pro Mahlzeit so nah wie möglich an 3,10€ (Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss) heranzubringen (da alles darüber ja mit 25% oder als GWV versteuert wird), oder eher an den "Mahlzeit-Sachbezugswert von 4,13€?
Hängt der Sachbezugswert von 4.13€ mit dem steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zusammen?
Müssen sich die von uns verlangten Portions-Preise mit den festgelegten Sachbezugswerten für Frühstück (2,30€) / Mittagsessen (4,40€) genau decken, damit die Firma es komplikationsfrei in die Steuererklärung einfließen lassen kann?
Wie hängen diese Werte (Frühstück (2,30€) / Mittagessen (4,40€) ) mit dem maximal möglichen Mittagsessenszuschuss von 7,50€ zusammen (4,40€ + 2,30€ = 6,70€ ) ?
Also kurzum: Wir haben beim Zusammenstellen der Mahlzeiten ja einen gewissen Spielraum (zwischen 3.10€ und ca. 8€ pro Portion), was wäre der perfekte Preis für den Unternehmer, um es gut von der Steuer absetzen zu können, und gleichzeitig die Bedingungen für diese Mahlzeitpauschalen zu erfüllen?
Vielen vielen Dank im Voraus, und sorry für diese Fragestellung.
lg Manfred
Sachbezugspauschale für Mahlzeiten
Re: Sachbezugspauschale für Mahlzeiten
Sie wollen ein Mittagessen für 4 € oder noch weniger verkaufen, daraus die Umsatzsteuer abführen, vom Rest die Selbstkosten decken, vermutlich noch Gewinn machen und nebenbei noch alle lebensmittelrechtlichen Vorschriften erfüllen? Wohl nicht etwa aus der heimischen Küche heraus? Und Ihre größte Sorge sind die Steuerangelegenheiten des Kunden?
Lassen Sie sich zuerst von fachkundigen Personen beraten. Zuerst zu allen lebensmittelrechtlichen Fragen. Falls die Idee dann noch nicht tot ist, zur betriebswirtschaftlichen Seite.
Lassen Sie sich zuerst von fachkundigen Personen beraten. Zuerst zu allen lebensmittelrechtlichen Fragen. Falls die Idee dann noch nicht tot ist, zur betriebswirtschaftlichen Seite.
Re: Sachbezugspauschale für Mahlzeiten
Hallo Tom,
danke für den Denkanstoß, die von ihnen erwähnten Problematiken wurden bereits berücksichtigt, keine Angst.
Wir haben selbst viel Gastro-Erfahrung, haben mehrere Projekte mit HACCP Konzepten und externen Auditoren bereits erfolgreich abgeschlossen, uns fehlt es nur an der Expertise in der Steuer.
Es geht darum Klarheit zu schaffen, welche Steuervorteile sich miteinander kombinieren lassen um eine Dienstleistung mit einer optimalen Win:Win Situation zu schaffen.
danke für den Denkanstoß, die von ihnen erwähnten Problematiken wurden bereits berücksichtigt, keine Angst.
Wir haben selbst viel Gastro-Erfahrung, haben mehrere Projekte mit HACCP Konzepten und externen Auditoren bereits erfolgreich abgeschlossen, uns fehlt es nur an der Expertise in der Steuer.
Es geht darum Klarheit zu schaffen, welche Steuervorteile sich miteinander kombinieren lassen um eine Dienstleistung mit einer optimalen Win:Win Situation zu schaffen.