Guten Morgen,
Ich schlage mich momentan mit einer Frage zu vorweggenommenen Betriebskosten herum.Kann ich diese nur im Gründungsjahr geltend machen oder auch noch nachträglich.
Beispiel:
Ich hatte 2022 bereits Ausgaben, die mein jetziges Geschäft betreffen. November 2023 habe ich angemeldet. Kann ich diese trotzdem erst 2024 geltend machen?
Ich gehe davon aus, dass es nicht möglich ist, konnte mich aber noch nicht zu 100% vergewissern. Ich danke vielmals für die Hilfe im Voraus!
vorweggenommene Betriebskosten
Re: vorweggenommene Betriebskosten
Bei Gewinnermittlung durch EÜR kommt es auf den Zahlungszeitpunkt an, also 2023.
Re: vorweggenommene Betriebskosten
2022, der Sachverhaltsschilderung nach.
Re: vorweggenommene Betriebskosten
Kosten aus dem Jahr 2022 gehören in die Steuererklärung für 2022.