Rente und Vollzeit
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Rente und Vollzeit
Hallo
Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir vlleicht helfen.
Ich möchte vorzeitig in Rente(natürlich mit Abzügen) und weiterhin meinenVollzeitjob ausüben.
Das funktioniert auch von Seiten der Rentenkasse.
Ich sammle damm bis zum normalen Renteneintrittsalter die fehlenden Rentenpunkte nachträglich an.
Jetzt meine Frage, bleibe ich in meiner Steuerklasse oder ändert sich da was?
Selbstverständlich muss ich bei der Lohnsteuer meine Rente als Einkünfte angeben soviel ist klar.
Danke schon, in der Hoffnung, daß jemand meine Frage beantworten kann.
Güße aus Köln
Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir vlleicht helfen.
Ich möchte vorzeitig in Rente(natürlich mit Abzügen) und weiterhin meinenVollzeitjob ausüben.
Das funktioniert auch von Seiten der Rentenkasse.
Ich sammle damm bis zum normalen Renteneintrittsalter die fehlenden Rentenpunkte nachträglich an.
Jetzt meine Frage, bleibe ich in meiner Steuerklasse oder ändert sich da was?
Selbstverständlich muss ich bei der Lohnsteuer meine Rente als Einkünfte angeben soviel ist klar.
Danke schon, in der Hoffnung, daß jemand meine Frage beantworten kann.
Güße aus Köln
Re: Rente und Vollzeit
Renten haben mit Steuerklassen nichts zu tun. Auf Grundlage der Steuerklasse ermittelt der AG die abzuführende Lohnsteuer, die eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer darstellt.
"Selbstverständlich muss ich bei der Lohnsteuer meine Rente als Einkünfte angeben"
Du meinst in der Einkommensteuererklärung, richtig? Tatsächlich müsstest Du das noch nicht mal tun - die Rentenversicherungen melden die Werte direkt an die Finanzämter und diese stellen die Rente Deiner Steuererklärung bei, auch wenn Du sie nicht angibst. Wenn Du ein steuerlichen Ergebnis vorausberechnen möchtest, musst Du sie allerdings eintragen, man kann die Werte auch vom Finanzamt herunterladen.
Neben der auf den Renteneinkünften beruhenden Nachzahlung musst Du damit rechnen, dass Vorauszahlungen festgesetzt werden - der Fiskus wartet mit der Nachzahlung nicht, bis die Erklärung abgegeben wird, sobald einmal klar ist, dass Nachzahlungen anfallen.
"Selbstverständlich muss ich bei der Lohnsteuer meine Rente als Einkünfte angeben"
Du meinst in der Einkommensteuererklärung, richtig? Tatsächlich müsstest Du das noch nicht mal tun - die Rentenversicherungen melden die Werte direkt an die Finanzämter und diese stellen die Rente Deiner Steuererklärung bei, auch wenn Du sie nicht angibst. Wenn Du ein steuerlichen Ergebnis vorausberechnen möchtest, musst Du sie allerdings eintragen, man kann die Werte auch vom Finanzamt herunterladen.
Neben der auf den Renteneinkünften beruhenden Nachzahlung musst Du damit rechnen, dass Vorauszahlungen festgesetzt werden - der Fiskus wartet mit der Nachzahlung nicht, bis die Erklärung abgegeben wird, sobald einmal klar ist, dass Nachzahlungen anfallen.
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Re: Rente und Vollzeit
Danke erstmal.
Klingt teils etwas kompliziert, für mich.
Behalte ich denn bei meinem Vollzeitjob meine Steuerklasse?
Dann käme ja noch eine Frage hinzu, die aber nichts mit der Steuer zutun hat.
Aber vielleicht kennt ja jemand die Antwort.
Als Rentner muss man sich ja selber krankenverischern, aber in meinem parallelen Vollzeitjob fallen doch auch krankenversicherungsbeiträge an.
Doppelt bezahlen?
Grüße
Klingt teils etwas kompliziert, für mich.
Behalte ich denn bei meinem Vollzeitjob meine Steuerklasse?
Dann käme ja noch eine Frage hinzu, die aber nichts mit der Steuer zutun hat.
Aber vielleicht kennt ja jemand die Antwort.
Als Rentner muss man sich ja selber krankenverischern, aber in meinem parallelen Vollzeitjob fallen doch auch krankenversicherungsbeiträge an.
Doppelt bezahlen?
Grüße
Re: Rente und Vollzeit
Als Rentner muss man sich ja selber krankenverischern Nein, als Rentner gehört man in der Regel einer Pflichtversicherung an, nämlich der "Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner".
Doppelt bezahlen? Natürlich - Krankenversicherungsbeiträge werden immer auf das Einkommen erhoben. Ich wüßte daher nicht, wieso hier ein Teil des Einkommens KV-frei sein sollte.
Behalte ich denn bei meinem Vollzeitjob meine Steuerklasse?Ja.
Doppelt bezahlen? Natürlich - Krankenversicherungsbeiträge werden immer auf das Einkommen erhoben. Ich wüßte daher nicht, wieso hier ein Teil des Einkommens KV-frei sein sollte.
Behalte ich denn bei meinem Vollzeitjob meine Steuerklasse?Ja.
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Re: Rente und Vollzeit
hallo
na das war man prima antwort. danke dafür.
bei der KV war mein gedanke der, das bei der rente im normalfall die KV beiträge abgezogen werden.
wenn ich aber rente bekomme und vollzeit arbeite, dache ich im vollzeitjob klar werden KV beiträge fällig, aber vllt im rentenbezug nicht.
darum die frage. anscheinend muss man in beiden bereichen beiträge abführen(lassen).
nur das mit der versteuerung hab ich noch nicht so ganz kapiert.
mein vollzeitjob das ist mir klar, aber die rente?
die gebe ich als einkünfte natürlich an bzw das finanzamt bekommt die info darüber schon im vorfeld.
bei einer rente vn 1300€ und einem brutto von 3000€ kann man da schätzen wieviel am ende des tage wirklich netto bleibt?
danke schon mal und grüße
na das war man prima antwort. danke dafür.
bei der KV war mein gedanke der, das bei der rente im normalfall die KV beiträge abgezogen werden.
wenn ich aber rente bekomme und vollzeit arbeite, dache ich im vollzeitjob klar werden KV beiträge fällig, aber vllt im rentenbezug nicht.
darum die frage. anscheinend muss man in beiden bereichen beiträge abführen(lassen).
nur das mit der versteuerung hab ich noch nicht so ganz kapiert.
mein vollzeitjob das ist mir klar, aber die rente?
die gebe ich als einkünfte natürlich an bzw das finanzamt bekommt die info darüber schon im vorfeld.
bei einer rente vn 1300€ und einem brutto von 3000€ kann man da schätzen wieviel am ende des tage wirklich netto bleibt?
danke schon mal und grüße
Re: Rente und Vollzeit
bei einer rente vn 1300€ und einem brutto von 3000€ kann man da schätzen wieviel am ende des tage wirklich netto bleibt? Sie sind unverheiratet? Dann würde ich mal damit rechnen, dass Sie am Ende etwa 2.800 bis 2.900 Euro übrighaben (minus 50 Euro Kirchensteuer, falls Sie die zahlen). Dabei ist zu berücksichtigen, dass etwa 220 Euro Ihrer Rente steuerfrei sind (bei Renteneintritt in diesem Jahr).