Mein Ehemann und ich planen, gemeinsam auf OnlyFans und ähnlichen Portalen tätig zu werden. Mein Ehemann ist bereits mit seinem Gewerbe im digitalen Bereich tätig und würde auch die administrative Seite der Tätigkeit übernehmen. Ich selbst würde lediglich als (Haupt-)Darstellerin auftreten bzw. als "Mitwirkende" im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit auftreten.
Da wir ohnehin steuerlich zusammenveranlagt sind, stellt sich für uns die Frage, ob es erforderlich ist, dass ich ebenfalls ein Gewerbe anmelde und ob die Einnahmen über das bestehende Gewerbe meines Ehemanns abgerechnet werden können.
Wie ist eure Einschätzung dazu?
Onlyfans Gewerbe über das vorhandene Gewerbe meines Ehemannes laufen lassen
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- Registriert: 13. Nov 2024, 19:21