Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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123Ahnungslos
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Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von 123Ahnungslos »

Hallo, ich hätte da mal eine Frage bzgl. der Ehrenamtspauschale.
Wenn ich mit allen Einnahmen (also Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) über den 840€ bin (z.B. 1.300€), warum darf ich dann die Werbungskosten nur abziehen, wenn diese auch mehr als 840€ sind?
Wenn die Werbungskosten weniger als 840€ sind, muss ich ja die Differenz von 1300-840 anders versteuern, sehe ich das richtig? Warum ist das so?
Wäre super dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann!
reckoner
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von reckoner »

Hallo,

warum ein neuer Thread?
Wenn ich mit allen Einnahmen (also Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) über den 840€ bin (z.B. 1.300€), warum darf ich dann die Werbungskosten nur abziehen, wenn diese auch mehr als 840€ sind?
Wer sagt denn sowas
Werbungskosten können natürlich ab dem ersten Euro abgesetzt werden.

Einzig der Arbeitnehmerpauschbetrag könnte dazu führen, dass sich Werbungskosten nicht auswirken; dann hat man aber eben den Pauschbetrag.

Stefan
taxpert
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben: 8. Nov 2024, 20:52 Wer sagt denn sowas
§3c EStG!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
reckoner
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von reckoner »

Hallo,
§3c EStG!
Wo bitte steht denn dort eine Mindestsumme an Werbungskosten?

Ich hatte die Frage so verstanden, dass es z.B. um 1.300 aus einem Ehrenamt geht, und davon nun Werbungskosten abgesetzt werden sollen.
Und der Fragesteller denkt, das gehe nicht, wenn die Werbungskosten geringer als 840 Euro sind.

Und das ist doch wohl auch deiner Meinung nach Quatsch.

Was natürlich richtig ist: Bei weniger als 840 Euro Einkommen können gar keine Werbungskosten abgesetzt werden (warum auch? - es ist ja eh steuerfrei)

Stefan
Severina
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von Severina »

Der Fragesteller denkt hier schon richtig mMn -

§ 3 Nr. 26 a Satz 3

" 3Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;

Ich finde das auch durchaus logisch: wenn ich 1300 € aus einem Ehrenamt einnehmen und 600 € damit zusammenhängende Werbungskosten habe, dann hätte ich ohne diese Regelung 1300 ./. 840 ./. 600 = 140 Verlust erzielt?
123Ahnungslos
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von 123Ahnungslos »

Für mich bleibt einfach die Frage, warum ich Steuern auf die zu viel verdienten 460€ zahlen muss,
wenn meine Ausgaben unter 840€ sind, obwohl ich ja z.B. auch die Fahrtkosten selber tragen musst! D.h. ich profitiere ja nur komplett von meiner Ehrenamtsarbeit, wenn ich auch genug
Ausgaben habe. Aber auf 840€ Ausgaben zukommen, ist echt nicht möglich...

Für mich wäre es viel schlüssiger, wenn ich einfach direkt für mich privat meine Ausgaben abziehe und nur das angebe, was dann übrig bleibt. Aber laut Regelungen muss ich ja scheinbar alles in der
Steuererklärung angeben...

Verstehe ich das nun alles richtig?
Severina
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von Severina »

Für mich bleibt einfach die Frage, warum ich Steuern auf die zu viel verdienten 460€ zahlen muss,
wenn meine Ausgaben unter 840€ sind, "

Weil die 840 bereits steuerfrei gestellt sind. Eine Ehrenamtsvergütung dient doch dazu, die Aufwendungen, die man zur Ausübung des Ehrenamts hat, auszugleichen. Ich gebe 840 aus, bekomme 840, diese muss ich nicht versteuern - warum sollte man due Kosten darüber hinaus noch abziehen können?
123Ahnungslos
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von 123Ahnungslos »

Es geht ja darum, dass ich weniger Kosten als die 840€ habe...
Und wenn meine Kosten weniger als 840€ sind, darf ich sie nicht von meinen Einnahmen als Werbungskosten abziehen. D.h. wenn ich zwar 1300€ einnehme, aber meine eigenen Ausgaben unter 840€ sind, muss ich 460€ versteuern. Sind meine eigenen Kosten über 840€, muss ich die 460€ nichr versteuern...aber ich habe doch immer eigene Kosten! Warum darf ich nur hohe Ausgaben abziehen?
reckoner
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ich finde das auch durchaus logisch: wenn ich 1300 € aus einem Ehrenamt einnehmen und 600 € damit zusammenhängende Werbungskosten habe, dann hätte ich ohne diese Regelung 1300 ./. 840 ./. 600 = 140 Verlust erzielt?
Wer rechnet denn so? Pauschalen bekommt man, man kann sie aber natürlich nicht zusätzlich absetzen, entweder oder (wie beim Arbeitnehmerpauschbetrag, oder dem Sparer-Pauschbetrag).

Gut vergleichbar ist das denke ich mit den Sonstigen Einkünften. Die Freigrenze liegt dort bei 256 Euro. Das bedeutet aber, dass trotzdem 300 Euro steuerfrei bleiben, wenn man 50 Euro Werbungskosten hatte.
Und beim Ehrenamt ist es ganz sicher genauso, alles andere wäre absurd (ein Ehrenamt ist was Gutes, das will der Staat fördern).
Aber laut Regelungen muss ich ja scheinbar alles in der Steuererklärung angeben..
Welche Regelungen sollen das denn sein?
Der §3 Nr.26a EStG sagt jedenfall, dass Werbungskosten abgezogen werden dürfen.
Und wenn es im Formular keine Möglichkeit dazu gibt, dann halt direkt abziehen. Wenn du willst, dann kannst du in das Textfeld ja "1.300 minus 600 Werbungskosten" schreiben, und in das Betragsfeld dann 840 (von mir aus auch nur 700, das interessiert niemanden).
[Beispielzahlen von Severina übernommen]

Stefan
Severina
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von Severina »

"Der §3 Nr.26a EStG sagt jedenfall, dass Werbungskosten abgezogen werden dürfen."

Er sagt, sie dürfen abgezogen werden, aber

"nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;"

Genau wie im § 3 Nr. 26 - wie verstehst Du diese beiden letzten Sätze in den Nummer 26 und 26a denn, wenn Du sie offenbar anders verstehst als ich??
reckoner
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von reckoner »

Hallo,
wie verstehst Du diese beiden letzten Sätze in den Nummer 26 und 26a denn, wenn Du sie offenbar anders verstehst als ich??
Ich denke überhaupt nicht anders als du. Das Zitierte war ja auch nicht mehr auf dich bezogen.

Nochmal mit den Zahlen 1.300 und 600: Da rechnet man 1.300 minus 840 gleich 460.
Und diese 460 Euro sind die maximal absetzbaren Werbungskosten (eben weil nicht mehr da ist an steuerpflichtigem Einkommen).

Wenn nun aber jemand die vollen 600 absetzt und somit auf 700 kommt dann ist das zwar formal falsch, interessiert aber nicht.

Der Fragesteller denkt aber offenbar (so hatte ich ihn verstanden), dass Werbungskosten erst absetzbar sind, wenn sie höher als 840 Euro sind. Und das ist einfach falsch.
Was man sagen kann ist, dass sich Werbungskosten erst auswirken, wenn überhaupt mehr als 840 Euro vereinnahmt werden. Denn darunter ist es eh' steuerfrei.

Mein Vergleich mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag war übrigens auch etwas unpassend, denn dort ist genau das vermutete der Fall (wer als Arbeitnehmer beispielsweise nur 1.000 Euro Fahrtkosten hat, der braucht sie gar nicht anzugeben, sie wirken sich nicht aus).

Stefan
Severina
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von Severina »

Doch, Du denkst anders als ich , ich verstehe es nämlich genau so, wie Du den Fragesteller verstehst - und buhl.de tut das auch, wenn hier auch aus unerfindluchen Gründen mit 800 € Pauschale gerechnet wird:

"Beispiel: Du bist ehrenamtlich im Vorstand eines Fußballvereins tätig und verdienst damit im Jahr 2023 3.000 Euro. Für dein Ehrenamt entstehen dir Werbungskosten in Höhe von 900 Euro, die dir nicht erstattet wurden.

3.000 Euro (Arbeitslohn Ehrenamt) – 800 Euro (Ehrenamtspauschale)= 2.200 Euro
900 Euro (Werbungskosten Ehrenamt) – 800 Euro (Ehrenamtspauschale)= 100 Euro
2.200 Euro – 100 Euro = 2.100 Euro"

(https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/ehrenamtspauschale/)
reckoner
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Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Doch, Du denkst anders als ich , ich verstehe es nämlich genau so, wie Du den Fragesteller verstehst - und buhl.de tut das auch, wenn hier auch aus unerfindluchen Gründen mit 800 € Pauschale gerechnet wird:
Ja, da hast du recht. Ich hab' das Gesetz immer ander interpretiert, vermutlich falsch.

Für mich ist es jetzt genauso unlogisch wie für den TS.

Aber es dürfte korrekt sein, genauso wie ein Arbeitnehmer seine an den Arbeitgeber durchgereichten Kosten einer Dienstreise u.U. versteuern muss (z.B.).

Stefan
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