Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
123Ahnungslos
Beiträge: 5
Registriert: 7. Nov 2024, 03:01

Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von 123Ahnungslos »

Hallo, ich hätte da mal eine Frage bzgl. der Ehrenamtspauschale.
Wenn ich mit allen Einnahmen (also Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) über den 840€ bin (z.B. 1.300€), warum darf ich dann die Werbungskosten nur abziehen, wenn diese auch mehr als 840€ sind?
Wenn die Werbungskosten weniger als 840€ sind, muss ich ja die Differenz von 1300-840 anders versteuern, sehe ich das richtig? Warum ist das so?
Wäre super dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann!
reckoner
Beiträge: 1237
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von reckoner »

Hallo,

warum ein neuer Thread?
Wenn ich mit allen Einnahmen (also Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) über den 840€ bin (z.B. 1.300€), warum darf ich dann die Werbungskosten nur abziehen, wenn diese auch mehr als 840€ sind?
Wer sagt denn sowas
Werbungskosten können natürlich ab dem ersten Euro abgesetzt werden.

Einzig der Arbeitnehmerpauschbetrag könnte dazu führen, dass sich Werbungskosten nicht auswirken; dann hat man aber eben den Pauschbetrag.

Stefan
taxpert
Beiträge: 861
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von taxpert »

reckoner hat geschrieben: 8. Nov 2024, 20:52 Wer sagt denn sowas
§3c EStG!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
reckoner
Beiträge: 1237
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter

Beitrag von reckoner »

Hallo,
§3c EStG!
Wo bitte steht denn dort eine Mindestsumme an Werbungskosten?

Ich hatte die Frage so verstanden, dass es z.B. um 1.300 aus einem Ehrenamt geht, und davon nun Werbungskosten abgesetzt werden sollen.
Und der Fragesteller denkt, das gehe nicht, wenn die Werbungskosten geringer als 840 Euro sind.

Und das ist doch wohl auch deiner Meinung nach Quatsch.

Was natürlich richtig ist: Bei weniger als 840 Euro Einkommen können gar keine Werbungskosten abgesetzt werden (warum auch? - es ist ja eh steuerfrei)

Stefan
Antworten