Hallo, ich hätte da mal eine Frage bzgl. der Ehrenamtspauschale.
Wenn ich mit allen Einnahmen (also Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) über den 840€ bin (z.B. 1.300€), warum darf ich dann die Werbungskosten nur abziehen, wenn diese auch mehr als 840€ sind?
Wenn die Werbungskosten weniger als 840€ sind, muss ich ja die Differenz von 1300-840 anders versteuern, sehe ich das richtig? Warum ist das so?
Wäre super dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann!
Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 7. Nov 2024, 03:01
Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter
Hallo,
warum ein neuer Thread?
Werbungskosten können natürlich ab dem ersten Euro abgesetzt werden.
Einzig der Arbeitnehmerpauschbetrag könnte dazu führen, dass sich Werbungskosten nicht auswirken; dann hat man aber eben den Pauschbetrag.
Stefan
warum ein neuer Thread?
Wer sagt denn sowasWenn ich mit allen Einnahmen (also Aufwandsentschädigung und Fahrtkosten) über den 840€ bin (z.B. 1.300€), warum darf ich dann die Werbungskosten nur abziehen, wenn diese auch mehr als 840€ sind?
Werbungskosten können natürlich ab dem ersten Euro abgesetzt werden.
Einzig der Arbeitnehmerpauschbetrag könnte dazu führen, dass sich Werbungskosten nicht auswirken; dann hat man aber eben den Pauschbetrag.
Stefan
Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Einnahmen über Ehrenamtspauschale - Werbungskosten drunter
Hallo,
Ich hatte die Frage so verstanden, dass es z.B. um 1.300 aus einem Ehrenamt geht, und davon nun Werbungskosten abgesetzt werden sollen.
Und der Fragesteller denkt, das gehe nicht, wenn die Werbungskosten geringer als 840 Euro sind.
Und das ist doch wohl auch deiner Meinung nach Quatsch.
Was natürlich richtig ist: Bei weniger als 840 Euro Einkommen können gar keine Werbungskosten abgesetzt werden (warum auch? - es ist ja eh steuerfrei)
Stefan
Wo bitte steht denn dort eine Mindestsumme an Werbungskosten?§3c EStG!
Ich hatte die Frage so verstanden, dass es z.B. um 1.300 aus einem Ehrenamt geht, und davon nun Werbungskosten abgesetzt werden sollen.
Und der Fragesteller denkt, das gehe nicht, wenn die Werbungskosten geringer als 840 Euro sind.
Und das ist doch wohl auch deiner Meinung nach Quatsch.
Was natürlich richtig ist: Bei weniger als 840 Euro Einkommen können gar keine Werbungskosten abgesetzt werden (warum auch? - es ist ja eh steuerfrei)
Stefan