Hallo zusammen,
Ich bin Freiberufler und überlege mir ein Auto zu leasen und die 1% Regelung anzuwenden.
Skoda Octavia: Bruttolistenpreis 30.000€, Benzinmotor, Leasing-Rate: 200€.
Nachdem ich das grob kalkuliert habe, bin ich auf folgendes steuerliches Problem gestoßen, bei dem ich nicht weiter komme:
Mit den genannten Zahlen würde es steuerlich bedeuten, dass mein Gewinn durch die Leasing-Rate monatlich um 200€ gemindert wird.
Gleichzeitig wird mein Gewinn durch die 1% Regelung aber um 300€ (geldwerter Vorteil) erhöht.
Das bedeutet doch, dass ich monatlich 100€ mehr versteuern muss als bisher. Würde ich dann nicht besser weg kommen, wenn ich das Auto privat lease? Dann müsste ich nicht die 100€ mehr versteuern. Oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler drin?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Beste Grüße, Tobias
Gewerblich oder Privat leasen?
Re: Gewerblich oder Privat leasen?
Und zusätzlich alle anderen Kosten, die das Fahrzeug verursacht...Mit den genannten Zahlen würde es steuerlich bedeuten, dass mein Gewinn durch die Leasing-Rate monatlich um 200€ gemindert wird.
Re: Gewerblich oder Privat leasen?
Ah logisch, Danke für den Hinweis!
Kann ich die zusätzlichen Kosten dann automatisch zu 100% absetzen?
Ich habe davon gelesen, dass es darauf ankommt wie viel das Auto betrieblich und wie viel privat genutzt wird.
Aber wie soll man das nachweisen? Wenn ich das dokumentiere, bin ich ja wieder beim Fahrtenbuch...
Kann ich die zusätzlichen Kosten dann automatisch zu 100% absetzen?
Ich habe davon gelesen, dass es darauf ankommt wie viel das Auto betrieblich und wie viel privat genutzt wird.
Aber wie soll man das nachweisen? Wenn ich das dokumentiere, bin ich ja wieder beim Fahrtenbuch...
Re: Gewerblich oder Privat leasen?
Ein Wirtschaftsgut, dass man zu mehr als 50% betrieblich nutzt, ist Kraft Gesetzes zu 100% notwendiges Betriebsvermögen. Nutzt man das Wirtschaftsgut mehr als 10%, aber weniger als 50% zu betrieblichen Zwecken, kann man es freiwillig dem Betriebsvermögen zuordnen.
Das gilt grundsätzlich auch für Leasing-Fahrzeuge!
Als Folge wird das FA nur in Ausnahmefällen die tatsächliche Nutzung hinterfragen, wenn Du die Kosten zu 100% geltend machst! Im Normalfall nur, wenn auf Grund der Tätigkeit(en) zu vermuten ist, dass die betriebliche Nutzung weniger als 10% beträgt!
Das wiederum funktioniert nur, wenn Du das Fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich nutzt! Nutzt Du das Kfz zwischen 10 und 50% ist die private Nutzung mit dem entsprechenden %-Satz anzusetzen.
Behandelst Du das Kfz als betrieblich, wäre auch eine Rückzahlung wegen Minder-km als Einnahme zu erfassen und auch das Herauslösen aus dem Leasingvertrag am Ende und der Verkauf danach steuerpflichtig!
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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