Vorsteuer.....

Was ist bei Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung zu beachten?
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Komiker
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Vorsteuer.....

Beitrag von Komiker »

Guten Tag
gerne nehme ich Anregungen an,
gerne würde ich wissen

ich schreibe Rechnungen, und muss damit eine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen.

jetzt gebe ich die angegebene Vorsteuer die ich vom Kunden bekomme ja weiter, das ist soweit kein Problem.
ich komme aus der Logistikbranche, und muss Vorleistungen wie Tanken selbst bezahlen.

Angenommen,

Gesamtnettobetrag = 359,47€
Auftragsnetto = 351,5€
Tankkosten = 7,97

ergibt ja den Gesamtnettobetrag von 359,47€

meine Frage, muss ich als steuerplichtige Umsätze
den Gesamtnettobetrag von 359,47€
oder die Auftragsnetto von 351,5€

in meine Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben

Vielleicht weiß jemand Rat


Gruss :geek:
Severina
Beiträge: 1440
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Vorsteuer.....

Beitrag von Severina »

"jetzt gebe ich die angegebene Vorsteuer die ich vom Kunden bekomme ja weiter"

Ich glaube, hier müssen zunächst mal die Begrifflichkeiten geklärt werden. Ein Unternehmer "bekommt" keine Vorsteuer von seinen Kunden. Unter "Vorsteuer" versteht man die Umsatzsteuer, die der Unternehmer selbst bezahlen muss - in Deinem Beispiel also den in der Tankquittung ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag. Und diese Vorsteuer "gibst Du nicht weiter", sondern die bekommst Du vom Finanzamt zurück - im Wege der Verrechnung mit der von Dir in Rechnung gestellten und an das Finanzamt zu zahlenden Umsatzsteuer.

Was verstehst Du nun aber unter "Auftragsnetto"? Offenbar ziehst Du hier vom Nettobetrag Deiner Ausgangsrechnung den Nettobezrag der Eingangsrechnung ab - wozu?
In die Voranmeldung gehen ein

Die Summe aller Nettobeträge Deiner Ausgangsrechnungen,
die darauf entfallende und von Dir in Rechnung gestellte Umsatzsteuer und
die Summe der Dir von anderen Unternehmern in Rechnung gestellten und von Dir bezahlten Vorsteuerbeträge.

Die Nettobeträge der Eingangsrechnungen werden nicht eingetragen, das sieht das Formular nicht vor.

In welchem Voranmeldungszeitraum was davon zu erklären ist, hängt für die Umsatzsteuer davon ab, ob Du die Umsatzsteuer nach vereinbarten ("Soll-Besteuerung") oder vereinnahmten ("Ist-Besteuerung") Entgelte berechnest und für die Vorsteuer davon, ob die in § 15 UStG aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt sind.

("Auftragsnetto" habe ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört)
Komiker
Beiträge: 3
Registriert: 1. Nov 2024, 23:49

Re: Vorsteuer.....

Beitrag von Komiker »

Hallo
"Auftragsnetto" ist nur eine Wortangbae von mir...

also ich erkläre es nochmal, es ist ganz einfach zu beantworten der sich damit auskennt


ich habe ein Rechnung gestellt 210€ (Nettoverdienst); die ich bei der Umsatz-Voranmeldung angebe;
jeoch gehe ich in Vorkasse zB. 37,82€ Nettokosten Benzin + 7,19€ (Umsatzkosten die man ja gegenrechnen kann)
soweit so gut
aber jetzt steht auf der Rechnung
210€ + 37,82 = 247,82€ (Zwischensumme)

Meine Frage weiter: was ist bei der Umsatz-Voranmeldung anzugeben:

der Nettoverdienst 210€ oder
die Zwischensumme 247,82€

so sind die Rechnungen in Orginal und nicht veränderbar;
Severina
Beiträge: 1440
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Vorsteuer.....

Beitrag von Severina »

""Auftragsnetto" ist nur eine Wortangbae von mir..."

In Rechtsfragen eigene Begriffe zu kreieren und diese dann noch nicht mal zu erläutern ist keine gute Idee, das verwirrt die Antworter nur.

"Nettokosten Benzin + 7,19€ Umsatzkosten die man ja gegenrechnen kann)"
Du meinst wohl Umsatzsteuer - warum schreibst Du das dann nicht?

Die Antwort auf dein neues Beispiel ergibt sich wie die Antwort auf das Erste aus dem, was ich geschrieben habe. Du musst SÄMTLICHE Umsatzsteuer, die Du in Rechnung stellst, auch in der Voranmeldung ausweisen. Du darfst Umsatz- und Vorsteuer nicht schon vor der Erstellung der Voranmeldung miteinander verrechnen. Das ergibt sich bereits aus dem Formular.

Hast Du denn kein Existenzgründerseminar besucht, kein Buch gelesen, Dich durch keine Website zum Thema gearbeitet, mit nienandem gesprochen, der such damit auskenntbevor Du Dich selbständig gemacht hast?
Komiker
Beiträge: 3
Registriert: 1. Nov 2024, 23:49

Re: Vorsteuer.....

Beitrag von Komiker »

Hallo
Du meinst wohl Umsatzsteuer - warum schreibst Du das dann nicht? - Endschuldigung, man kann da schnell durcheinander kommen, aber ich meine natürlich die Umsatzsteuer.

dann haben sie wahrscheinlich recht, das ich sämtliche Umsatzsteuer, (also erhöht sich somit meine Steuerlast....)auch in die Voranmeldung aufnehmen muss.

Ich glaube um alles richtig zu machen, reicht eben nicht ein Seminar; Webseite ect. zu besuchen, da muss man wirklich tiefer gründliche Kenntnisse haben....


Vielen Dank!
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