Gewinne aus Schweizer AG in Deutsche Holding GmbH

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johnny_2103
Beiträge: 3
Registriert: 15. Feb 2024, 19:07

Gewinne aus Schweizer AG in Deutsche Holding GmbH

Beitrag von johnny_2103 »

Guten Tag,

ich werde zukünftig 50%iger Eigner einer Schweizer AG sein. In dieser AG werde ich auch als VR und GF eingetragen. Ich beziehe darüber dann auch ein Gehalt.

Ich plane die Schweizer AG mit meiner deutschen Holding GmbH als Eigentümerin (50%) zu gründen. Welche Steuern fallen bei einer Gewinnausschüttung der Schweizer AG an meine deutsche Holding AG an? Die Quellensteuer? Ich spreche nicht von einer Gewinnausschüttung der Holding GmbH in Deutschland an mich als Privatperson sondern nur über die Gewinnausschüttung von Tochter (Schweizer AG) an Mutter (Deutsche GmbH).

Danke für eine kurze Rückmeldung aus dem Forum.

Liebe Grüsse
Johnny
Tom998
Beiträge: 699
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Gewinne aus Schweizer AG in Deutsche Holding GmbH

Beitrag von Tom998 »

Ob in CH eine Quellensteuer anfällt, richtet sich nach deren Recht.
In DE ist die Dividende steuerfrei gem. § 8b, 5% gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Eine Anrechnung ausländischer Quellensteuer erfolgt wegen Steuerfreiheit in DE nicht.
johnny_2103
Beiträge: 3
Registriert: 15. Feb 2024, 19:07

Re: Gewinne aus Schweizer AG in Deutsche Holding GmbH

Beitrag von johnny_2103 »

Hallo Tom, danke dir.
Wenn also die Schweizer AG (Tochter) einen Gewinn erwirtschaftet, der im entsprechenden Kanton steuerfrei ist (0%), dann kann dieser Gewinn steuerfrei in die deutsche Holding GmbH (Mutter) abgetreten werden? Oder fallen zusätzlich dann in DE die 5% nicht abziehbare Betriebsausgaben an?
Tom998
Beiträge: 699
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Gewinne aus Schweizer AG in Deutsche Holding GmbH

Beitrag von Tom998 »

Oder fallen zusätzlich dann in DE die 5% nicht abziehbare Betriebsausgaben an?
Die fallen immer an.
johnny_2103
Beiträge: 3
Registriert: 15. Feb 2024, 19:07

Re: Gewinne aus Schweizer AG in Deutsche Holding GmbH

Beitrag von johnny_2103 »

Ich habe noch eine ergänzende Frage.

Wie oben beschrieben bin ich Teilhaber (50%) einer Schweizer AG mit Sitz im Kanton Zug. Mein Wohnort/-sitz ist Deutschland. In der Schweizer AG bin ich eingetragener Geschäftsführer und VR. Ich versteuere mein Einkommen in der Schweiz.

Nun meine Frage zur Sozialversicherung: Da ich regelmäßig >25% in Deutschland wohne/bin, bin ich Sozialversicherungspflichtig in Deutschland. Soweit so gut. Allerdings bin ich auch selbstständig, da es zu 50% meine AG ist. Als Selbstständiger unterliege ich nicht der Pflicht in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen zu müssen.
Wie gehe ich damit um? Mit einer A1 Bescheinigung würden sowohl Krankenversicherung als auch Rentenversicherungsbeiträge abgeführt.

Wie gehe ich hiermit am besten um?

Danke!
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