Zweitwohnung selbe Stadt bei Umzug

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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NoniWien
Beiträge: 2
Registriert: 30. Sep 2024, 15:15

Zweitwohnung selbe Stadt bei Umzug

Beitrag von NoniWien »

Ich bin im August von Österreich nach Berlin aus beruflichen Gründen umgezogen.
Ich miete aktuell ein relativ teures Apartment von September bis November, da ich gedacht habe, die Wohnungssuche in Berlin würde länger dauern.
Nun habe ich aber tatsächlich nach einer Woche eine Wohnung in Berlin gefunden (ca 30 min öffentlich von der ersten Wohnung entfernt).
Dadurch zahle ich nun im Oktoberund November doppelte Miete.
Kann ich die Miete einer Wohnung im Rahmen von beruflichen Umzugskosten/Werbungskosten steuerlich absetzen?
Ich wäre überaus dankbar für die Beantwortung meiner Frage.
muemmel
Beiträge: 4933
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweitwohnung selbe Stadt bei Umzug

Beitrag von muemmel »

Nein - das ist ja keine doppelte Haushaltsführung. Der Umzug nach Berlin ist aber absetzbar, da er aus beruflichen Gründen erfolgte. Und falls es da keine Kosten gab, gibt es immer noch den "Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen", z. Zt. 964 Euro.
NoniWien
Beiträge: 2
Registriert: 30. Sep 2024, 15:15

Re: Zweitwohnung selbe Stadt bei Umzug

Beitrag von NoniWien »

Danke!
Wieviel bekomme ich von den 964 Euro dann rückerstattet? Und die 964 kann ich zuzüglich Umzugskosten für Anreise/Transport und Maklerprovision angeben?
muemmel
Beiträge: 4933
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Zweitwohnung selbe Stadt bei Umzug

Beitrag von muemmel »

Und die 964 kann ich zuzüglich Umzugskosten für Anreise/Transport und Maklerprovision angeben? Ja.
Wieviel bekomme ich von den 964 Euro dann rückerstattet? Keine Ahnung - dazu müsste man Ihr Gesamteinkommen kennen zuzüglich des Einkommens aus Österreich, welches ja über den Progressionsvorbehalt in die Berechnung einfließt. Im Übrigen hat man in D einen imposanten Werbungskostenpauschbetrag - 1.230 Euro statt der bescheidenen 132 Euro, die man in Österreich hat. Das hat aber auch zur Folge, dass sich Werbungskosten halt nur auswirken, wenn sie höher als 1.230 Euro sind...
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