PV-Anlage Umsatzsteuer

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Stenner
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PV-Anlage Umsatzsteuer

Beitrag von Stenner »

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: beim Hausbau für mein Einfamilienhaus habe ich als Privatperson im August 2023 den Kauf einer PV Anlage beauftragt. Diese wurde dann auch in zwei Teilen gebaut: die PV Module wurden im September 2023 auf mein Dach montiert, insgesamt habe ich 6,5 kWp. Die erste Rechnung kam im September. Im März 2024 dann die Rechnung für die Arbeiten im Haus, also Wechselrichter und Verkabelung. Soweit so gut. Leider ist mir jetzt erst aufgefallen, dass auf beiden Rechnungen (September 2023 und März 2024) jeweils 19% Umsatzsteuer ausgewiesen wurde und ich diese auch bezahlt habe. Gemäß der Förderung für PV-Anlagen müsste ich aber alle Voraussetzungen erfüllen, dass ich keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis zahle.

Ich bin eine Privatperson und habe meine Einkommenssteuererklärung für 2023 schon gemacht. Gibt es eine Möglichkeit wie ich die 19% Umsatzsteuer zurück bekomme?

Viele Grüße
Stenner

Edit: Lösung steht im letzten Post. Wir bekommen die Mehrwertsteuer wieder!
Zuletzt geändert von Stenner am 25. Sep 2024, 08:01, insgesamt 1-mal geändert.
Severina
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Re: PV-Anlage Umsatzsteuer

Beitrag von Severina »

Einkommen- und Umsatzsteuer sind zwei verschiedene Dinge, über die ESt-Erklärung hättest Du die USt sowieso nicht zurückbekommen. Du musst Dich m. E. an die ausführende Firma wenden und eine berichtigte Rechnung nebst Erstattung verlangen.
Stenner
Beiträge: 5
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Re: PV-Anlage Umsatzsteuer

Beitrag von Stenner »

Danke, das probiere ich heute!
Stenner
Beiträge: 5
Registriert: 30. Jul 2024, 22:36

Re: PV-Anlage Umsatzsteuer

Beitrag von Stenner »

Hallo zusammen,

ich habe gerade die Antwort unserse Bauunternehmens bekommen. Als Anmerkung zum besseren Verständnis: wir haben einen Generalunternehmer für unseren Hausbau und bei ihm den Bau der PV Anlage beauftragt. Das hat er nicht selbst ausgeführt, sondern weiter vergeben an einen Elektriker/Dachdecker. Die Antwort auf meine Anfrage lautet wie folgt:
Ihre Photovoltaikanlage fällt nicht unter den Nullsteuersatz, da die Lieferung und Arbeiten des Installateurs nicht direkt Ihnen gegenüber als Anlagenbetreiber/ Endverbraucher erbracht wurden, sondern gegenüber uns als Generalunternehmer. Um unter den Nullsteuersatz zu fallen, hätten Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung direkt zwischen Ihnen und der ausführenden Firma erfolgen müssen.
Also ich sehe ein, dass der Elektriker gegenüber meinem Bauunternehmen deshalb die Umsatzsteuer in Höhe von 19% angeben musste, da mein Bauunternehmen nicht selbst Betreiber ist nach der PV Förderung. Wobei ich immer dachte, dass Unternehmen untereinander keine Umsatzsteuer bezahlen müssen. Mir als Endverbraucher ist das aber ja an sich egal ob Subunternehmer beauftragt werden, das könnte ich im Zweifelsfall ja gar nicht wissen (ich wusste das in diesem Fall aber). Der Nullsteuersatz kann ja an sich nicht davon abhängen ob Subunternehmer beauftragt werden. Ich denke immer noch, dass die Rechnung mir gegenüber keine Umsatzsteuer beinhalten dürfte. Mein Bauunternehmen holt sich doch die Umsatzsteuer über die Steuererklärung sowieso zurück, oder? Für die ist das doch nur ein durchlaufender Posten, oder verstehe ich das falsch? Das sind doch nicht wirklich die Kosten, die denen dann entstehen?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

edit: Ich habe gerade nochmal im Internet gesucht und sehe mich eigentlich selbst bestätigt. Ich habe zum Beispiel bei einer Unternehmensberatung das hier gefunden:
6. Lieferung einer PV-Anlage durch einen Generalunternehmer

Liefert ein Generalunternehmer neben einem Gebäude eine Aufdach-PV-Anlage, gilt die Lieferung der Aufdach-PV-Anlage als eigenständige Leistung, die dementsprechend grundsätzlich dem Nullsteuersatz unterliegt. Anders könnte dies jedoch bei dachintegrierten PV-Anlagen zu sehen sein, da das BMF lediglich die Aufdachanlagen genannt hat. Bei einer dachintegrierten PV-Anlage ist denkbar, dass diese zumindest teilweise die Funktion des Dachs übernimmt und mithin als Gebäudebestandteil angesehen wird. In diesem Fall dürfte die Lieferung der PV-Anlage als Nebenleistung zur Gebäudelieferung anzusehen sein und folglich nicht mehr unter den Nullsteuersatz fallen.
Und in einem Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen heißt es
Nunmehr liegt – recht zügig – das endgültige BMF-Schreiben vor und dankenswerterweise hat das BMF den Punkt geregelt (BMF-Schreiben vom 27.2.2023, III C 2 – S 7220/22/10002 :010/bmf.de). In Abschnitt 12.18 Abs. 1 Sätze 5 un6 UStAE heißt es jetzt: „Dem Nullsteuersatz unterliegen grundsätzlich auch die Lieferungen von sog. Aufdachphotovoltaikanlagen durch Bauträger. Dies gilt auch, wenn der Bauträger neben der Aufdachphotovoltaikanlage auch das Gebäude liefert, da die Lieferung der Aufdachphotovoltaikanlage hierzu eine eigenständige Leistung und keine unselbstständige Nebenleistung darstellt.“
Wobei es sich bei mir gemäß BMF Schreiben nicht um einen Bauträger, sondern Generalunternehmer handelt. Dürfte hoffentlich aber auf das gleiche hinauslaufen.

Viele Dank
Stenner
reckoner
Beiträge: 1215
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: PV-Anlage Umsatzsteuer

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich sehe es so wie du.
Und da die Baufirma nicht einmal einen Nachteil hätte kann ich irgendwie nicht nachvollziehen, dass sie sich querstellt. Sie soll einfach getrennte Rechnungen stellen, und die für die Solaranlage eben ohne MwSt.

Hast du schon komplett bezahlt?

Stefan
Stenner
Beiträge: 5
Registriert: 30. Jul 2024, 22:36

Re: PV-Anlage Umsatzsteuer

Beitrag von Stenner »

Hallo,

bezahlt habe ich alles schon, war aber auch nicht das schlimmste. Ein Baustopp wäre mir teurer zu stehen gekommen als die Mehrwertsteuer jetzt :) Ich habe gerade nochmal mit der Baufirma telefoniert. Laut deren Steuerberater besteht die Gefahr, dass das bei einer Prüfung des Finanzamts nicht durchgeht und deshalb eine Steuernachzahlung droht. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich mich darum bemühe vom Finanamt oder dem Bundesministerium der Finanzen etwas schriftliches zu bekommen. Wenn ich da was in den Händen halte, dann korrigieren sie das gerne. Dann hoffe ich, dass ich irgendeine Rückmeldung erhalte, bin aber nicht wirklich optimistisch. Mich würde es aber eigentlich wundern, wenn ich der Präzedenzfall wäre. Eigentlich würde ich gerne mit deren Steuerberater reden und ihn überzeugen. Ich kann aber gut nachvollziehen, dass die Baufirma eher auf den Steuerberater hört als auf mich, würde ich an deren Stelle ja auch machen.

Ich halte euch auf dem Laufenden, könnte aber bestimmt ein paar Wochen/Monate dauern.

Viele Grüße
Stenner
Stenner
Beiträge: 5
Registriert: 30. Jul 2024, 22:36

Re: PV-Anlage Umsatzsteuer

Beitrag von Stenner »

Hallo zusammen,

wie versprochen ein kurzes Update: ich habe das Finanzamt über eine Elster Nachricht kontaktiert, woraufhin ich kurze Zeit später schon eine Antwort hatte per Telefon. Auf meine Bitte hin etwas Schriftliches zu haben, bekam ich auch ein paar Tage darauf ein Schreiben. Die Nullsteuer gilt auch für Generalunternehmer, so die Auslegung des zuständigen Finanzamtes. Auch mein Bauunternehmer hat das kurz mit ihrem Steuerberater geprüft und hat die Auszahlung der gezahlten Mehrwertsteuer veranlasst. Die Rechnungen mussten korrigiert werden, die PV-Anlage muss einzeln abgerechnet werden, da auf einer Rechnung nicht 0% und 19% Steuer gleichzeitig drauf sein dürfen. Aber ich habe bald meine Steuer wieder, ein netter Geldregen <3

Beste Grüße
Stenner
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