Progressionsvorbehalt durch Mieteinnahmen in den USA

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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fe0109
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Registriert: 12. Aug 2024, 08:12

Progressionsvorbehalt durch Mieteinnahmen in den USA

Beitrag von fe0109 »

Hallo,

Ich erziele Mieteinnahmen in den USA (nicht EU-/EWR-Staat) und habe daher folgende Frage bezüglich des Progressionsvorbehalts,

Wird dieser vollständig nur anhand der Mieteinnahmen ermittelt oder kann man hier von den Mieteinnahmen ebenfalls die Ausgaben abschreiben?

Danke im Voraus!
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Progressionsvorbehalt durch Mieteinnahmen in den USA

Beitrag von taxpert »

Dem Progressionsvorbehalt unterliegen die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte (= Einnahmen minus Werbungskosten).

taxpert
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fe0109
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Registriert: 12. Aug 2024, 08:12

Re: Progressionsvorbehalt durch Mieteinnahmen in den USA

Beitrag von fe0109 »

Vielen Dank taxpert für die Antwort!

Minus Werbungskosten bedeutet also das ich die Ausgaben abschreiben kann korrekt?
Severina
Beiträge: 1393
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Progressionsvorbehalt durch Mieteinnahmen in den USA

Beitrag von Severina »

Kommt drauf an, ob das nur eine unpräzise Aussage oder so gemeint ist, wie es da steht.

Abgeschrieben werden die Anschaffungskosten - dazu gehören Kaufpreis, Notarkosten, Gerichtskosten, Maklerkosten, Grunderwerbsteuer (natürlich nur, soweit diese nicht auf das Grundstück, sondern auf das Gebäude entfallen). Die anzusetzende Abschreibungsdauer ergibt sich aus § 7 EStG.

Die laufenden Kosten können sofort abgezogen werden, sie werden nicht "abgeschrieben".

Eine Ausnahme ist in § 82 b EStDV geregelt:

"(1) 1Der Steuerpflichtige kann größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die im Zeitpunkt der Leistung des Erhaltungsaufwands nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, abweichend von § 11 Abs. 2 des Gesetzes auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen. 2Ein Gebäude dient überwiegend Wohnzwecken, wenn die Grundfläche der Wohnzwecken dienenden Räume des Gebäudes mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche beträgt. 3Zum Gebäude gehörende Garagen sind ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Nutzung als Wohnzwecken dienend zu behandeln, soweit in ihnen nicht mehr als ein Personenkraftwagen für jede in dem Gebäude befindliche Wohnung untergestellt werden kann. 4Räume für die Unterstellung weiterer Kraftwagen sind stets als nicht Wohnzwecken dienend zu behandeln. (...)"
fe0109
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Registriert: 12. Aug 2024, 08:12

Re: Progressionsvorbehalt durch Mieteinnahmen in den USA

Beitrag von fe0109 »

Danke für die genauere Erklärung Severina!

Also werden von den Mieteinnahmen zb die Kosten für Strom, den Poolservice, neue Couch usw, abgezogen (nicht abgeschrieben). So korrekt?
Severina
Beiträge: 1393
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Progressionsvorbehalt durch Mieteinnahmen in den USA

Beitrag von Severina »

Strom, Poolservice - korrekt, wobei die vom Mieter bezahlten Nebenkosten natürlich auch zu den Einnahmen gehören
Couch - da muss ich mich korrigieren, wenn die Couch mehr als 1.000 € kostet, ist sie auch abzuschreiben, ich hatte da nur die in D ja deutliche häufigere Vermietung einer unmöblierten Wohnung vor Augen.
fe0109
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Registriert: 12. Aug 2024, 08:12

Re: Progressionsvorbehalt durch Mieteinnahmen in den USA

Beitrag von fe0109 »

Kurzzeitvermietung, daher keine Nebenkosten vom Mieter.

Vielen Dank!
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