Guten Tag zusammen,
ich habe eine vielleicht ungewöhnliche Frage - aber ich bin guter Hoffnung, daß Ihr mir dabei behilflich sein könnt meinen Knoten zu lösen.
Erst mal zum Hintergrund:
Meine Mutter hatte eine Wohnung von ihrem Bruder (meinem Onkel) gemietet. Nachdem sie verstorben war, habe ich als Erbe den Mietvertrag geerbt und weder er [Onkel] noch ich haben vom außerordentlichen Kündigungsrecht (BGB §580) Gebrauch gemacht.
[ich hatte überlegt, selbst in der Wohnung einzuziehen, mich dann aber dagegen entschieden – das hat aber für meinem „Knoten“ keine weitere Bewandtnis]
Im Einvernehmen haben wir abgemacht, daß ich den Mietvertrag mit ihm behalte, die Wohnung aber an eine dritte Person weiter vermiete. Ich bin somit dem neuen Mieter gegenüber der Wohnungsgeber – nicht Eigentümer.
[Falls sich jemand fragt, warum diese merkwürdige Konstellation: Mein Onkel ist schon etwas betagter und möchte sich nicht mehr mit dem Thema Vermietung auseinandersetzen]
Mein Onkel hat also einen Mietvertrag mit mir und ich habe einen [unter]-Mietvertrag mit meinem Mieter. Ich selbst wohne nicht in der Wohnung.
Jetzt hat es sich so ergeben, daß der neue Mieter mehr Miete an mich zahlt, als ich an meinen Onkel.
Alles kein Problem, dafür hat mein Onkel mit der Vermietung nichts zu tun. Das läuft nun alles über mich, auch die Kommunikation/Reparatur, falls mal etwas an der Wohnung ist kümmere ich mich darum.
Nun kommt mein Knoten:
Wie bekomme ich das dem Finanzamt gegenüber verständlich erklärt, das ich eine monatliche Mieteinnahme in Höhe [Zahlenbeispiel] von 1.000 € habe, aber dafür selbst Miete in Höhe von 900 € zahle?
Mein Onkel gibt seine Miet-Einnahmen (und Ausgaben) selbstverständlich bei seiner Steuererklärung an, aber ich muß das ja auch tun, also meinen, in diesem Beispiel, 100 € monatlichen Überschuß.
[wer lässt sich schon gerne auf einen Show-Down mit seinem Finanzbeamten ein, die "ziehen" so unglaublich schnell und treffsicher ]
Wie bekomme ich das Konstrukt in das Formular der Anlage V? Ist es überhaupt das richtige Formular dafür?
Schon mal vielen Dank für Eure Hinweise.
[Ich weiß, ich hätte mir bereits bevor ich diese "Idee“ umgesetzt habe gründlicher Gedanken machen sollen]
Viele Grüße
Toni
Anlage V - oder doch nicht?
Re: Anlage V - oder doch nicht?
Ja, das ist das richtige Formular. Die gezahlten Mieten würde ich in den 'nicht umgelegten Kosten' unterbringen, Zum Konstrukt schreibt man halt eine Erläuterung.
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Re: Anlage V - oder doch nicht?
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Dann scheint das ja doch kein echter Knoten gewesen zu sein.
Zeile 75 hätte ich damit nicht in Verbindung gebracht - aber jetzt beim darüber Nachdenken, doch, macht Sinn.
Nochmals DANKE!
Dann scheint das ja doch kein echter Knoten gewesen zu sein.
Zeile 75 hätte ich damit nicht in Verbindung gebracht - aber jetzt beim darüber Nachdenken, doch, macht Sinn.
Nochmals DANKE!
Re: Anlage V - oder doch nicht?
Bis 2022 gehört das in der Anlage V auf die zweite Seite „Sonstige Einkünfte“ hier „Einkünfte aus der Untervermietung gemieteter Räume“.
Ab 2023 gibt es die eigene Anlage V-Sonstige Einkünfte, hier auch auf der zweiten Seite.
taxpert
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Re: Anlage V - oder doch nicht?
oh, das ist ja schön - das passt ja dann noch besser
Vielen Dank taxpert !!
Vielen Dank taxpert !!