Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Mango92
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Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Beitrag von Mango92 »

Hallo Zusammen,

angenommen folgender Fall:

Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage im Jahr 2024 zusammen mit der Lebensgefährtin (nicht verheiratet) zu gleichen Teilen zu Vermietungszwecken bzw. als Kapitalanlage.

Bevor die Wohnung vermietet werden kann, muss Sie renoviert werden.

Die Renovierung der Wohnung übernimmt der Mann komplett aufgrund der besseren Liquidität.
Unter Berücksichtigung der 15%-Grenze des Gebäudewertes (bezogen auf seinen Anteil, sprich: Kaufpreis 500tsd €, davon Gebäudewert 80% sind 400tsd € und sein Anteil davon 200tsd €, die Renovierung übersteigt nicht 15% von 200tsd € oder 30tsd €), kann er die Renovierungskosten in voller Höhe in seiner Steuererklärung als Werbungskosten in voller Höhe geltend machen?


Herzlichen Dank und viele Grüße
Severina
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Re: Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Beitrag von Severina »

Nein.
Zumächst wären das keine Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung, sondern Sonderwerbungskosten in der Feststellungserklärung.

Und dann sind es vordergründig Zuwendungen an den Miteigentümer. Eine disquotale Kostentragung muss für die steuerliche Anerkennung weitere Voraussetzungen erfüllen:

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/miteigentum-42-ueberquotale-kostentragung-durch-miteigentuemer_idesk_PI20354_HI1636435.html
Mango92
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Re: Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Beitrag von Mango92 »

Okay danke für die schnelle Antwort!

Verstehe ich das richtig, dass die Personengesellschaft zuzusagen ihre eigene Gewinn und Verlustrechnung hat (Mieteinnahmen, Abzgl Renovierungskosten und Zinsen), daraus dann im ersten Jahr eventuell ein Verlust entsteht und dieser sich dann steuerlich zu 50% auf die Einkommenssteuer jeweils auswirkt?
Zuletzt geändert von Mango92 am 4. Aug 2024, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
Mango92
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Re: Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Beitrag von Mango92 »

Ergänzende Frage: Bruchteilsgemeinschaft ist automatisch eine Personengesellschaft?
Mango92
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Registriert: 4. Aug 2024, 14:15

Re: Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Beitrag von Mango92 »

Wenn nun folgende Vereinbarung zwischen beiden Personen getroffen wird, sollten doch somit beide Bedingungen erfüllt sein, oder?

Beide Personen setzen ein Schreiben auf, in dem festgehalten wird,

"dass a) keine Bereicherungsabsicht gegenüber den anderen Beteiligten gegeben ist (keine Schenkung); und b) auf einen durchsetzbaren Ausgleichsanspruch (z.B. keine lediglich vorläufige Kostentragung durch beispielsweise Kreditgewährung) verzichtet wird.

Außerdem wird auf einen Ausgleichsanspruch von Person A gegenüber B, bspw. durch einen höheren Anteil an den zukünftigen Erträgen oder am Veräußerungserlös des gemeinschaftlichen Grundstücks, verzichtet."
reckoner
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Re: Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Beitrag von reckoner »

Hallo,

was ist denn der wirkliche Grund für das wilde Konstrukt? Kann die Frau vielleicht durch die Verluste gar keine oder viel weniger Steuern sparen?

Die einfachste Lösung wäre nämlich meiner Meinung nach, dass sie sich ihre Hälfte der Kosten von ihm leiht (zinslos, Schenkungsteuern dürften bei der Summe nicht anfallen), und später mittels der Mieteinnahmen zurückbezahlt. Steuerlich wäre es dann 50:50, sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben.

Im Ergebn is ist das viel einfacher und klarer. Du musst auch bedenken, dass eine quotale Abweichung vielleicht besonders geprüft wird; bei Standardfällen mit 50:50 ist das eher unwahrscheinlich.
in dem festgehalten wird,
"dass a) keine Bereicherungsabsicht gegenüber den anderen Beteiligten gegeben ist (keine Schenkung)
Das kann man aber nicht einfach festlegen. Eine Schenkung entsteht automatisch, sobald es für eine Leistung keine (ausreichende) Gegenleistung gibt.

Stefan
Mango92
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Re: Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Beitrag von Mango92 »

Ja, es geht um die unterschiedlichen Grenzsteuer Sätze und das der "Deal" bei Kauf war, dass ich einfach die Renovierung übernehme.

Das es dann doch nicht ganz so einfach geht wie ich mir das vorgestellt habe, merke ich gerade ;)

Dann machen wir es besser sauber 50:50

Ich habe die Renovierung jetzt von meinem privaten Konto gezahlt, und nicht vom Gemeinschaftskonto.

Kann Sie einfach an mich eine Überweisung machen mit dem Betreff "anteilige Renovierungskosten" oderso ähnlich. Ist das ausreichend für das FA?
reckoner
Beiträge: 1195
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Kann Sie einfach an mich eine Überweisung machen mit dem Betreff "anteilige Renovierungskosten" oderso ähnlich. Ist das ausreichend für das FA?
Ja, würde ich so sehen.

Stefan
Mango92
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Re: Renovierungskosten Immobilie Bruchteilseigentum

Beitrag von Mango92 »

Okay danke sehr :)
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