Steuerlast wenn Ehepartnerin nicht arbeitet.
Steuerlast wenn Ehepartnerin nicht arbeitet.
Ich würde gerne zum 1. Mal eine Steuererklärung abgeben. Laut meiner Steuersoftware von Buhl wäre eine Nachzahlung von ca. 2000 EUR zu erwarten. Jedoch habe ich angenommen dass ich, da ich verheiratet bin und Steuerklasse 3 habe keine Nachtzahlung zu erwarten hätte, da ich Alleinverdiener bin. Im bemessungszeitraum habe ich noch unter 30000€ verdient. Kann das so richtig sein?
Re: Steuerlast wenn Ehepartnerin nicht arbeitet.
Standardfrage: Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?
Daten des Ehepartners ausgefüllt, "verheiratet", :verheiratet seit" ausgefüllt?
Daten des Ehepartners ausgefüllt, "verheiratet", :verheiratet seit" ausgefüllt?
Re: Steuerlast wenn Ehepartnerin nicht arbeitet.
Habe das Problem gelöst. Ich hatte zwar angegeben das ich verheiratet bin. Allerdings geht die Software von Buhl davon aus, das die Ehefrau Klasse 5 haben muss. Damit es funktioniert muss man eine gemeinsame Erklärung abgeben in der angegeben wird, das die Ehepartnerin keine Einnahmen hatte und nicht nur für mich selbst.
Re: Steuerlast wenn Ehepartnerin nicht arbeitet.
Gern geschehen.
Re: Steuerlast wenn Ehepartnerin nicht arbeitet.
Hallo,
ich glaube du verstehst die Steuerklassen ziemlich falsch. Denn die sind nur für den Arbeitgeber relevant, nicht aber in der Einkommensteuererklärung oder beim Finanzamt (keine Ahnung was die Angabe in der Steuererklärung überhaupt soll, vermutlich irgendwelche Plausibiltätsprüfungen).
1. spielen die Steuerklassen für die Steuerberechnung absolut keine Rolle.
2. wenn kein Einkommen vorliegt (so hattest du geschrieben) ist auch die Steuerklasse völlig egal.
3. wenn der Mann Steuerklasse 3 hat kann die Frau nur 5 haben (die Software liegt also nicht mal falsch - auch wenn das keine Rolle spielt).
Stefan
ich glaube du verstehst die Steuerklassen ziemlich falsch. Denn die sind nur für den Arbeitgeber relevant, nicht aber in der Einkommensteuererklärung oder beim Finanzamt (keine Ahnung was die Angabe in der Steuererklärung überhaupt soll, vermutlich irgendwelche Plausibiltätsprüfungen).
Das hat gleich aus mehreren Gründen nichts mit der berechneten Nachzahlung zu tun.Allerdings geht die Software von Buhl davon aus, das die Ehefrau Klasse 5 haben muss.
1. spielen die Steuerklassen für die Steuerberechnung absolut keine Rolle.
2. wenn kein Einkommen vorliegt (so hattest du geschrieben) ist auch die Steuerklasse völlig egal.
3. wenn der Mann Steuerklasse 3 hat kann die Frau nur 5 haben (die Software liegt also nicht mal falsch - auch wenn das keine Rolle spielt).
Stefan