Hallo Zusammen.
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und mir jemand behilflich sein kann.
Ich interessiere mich für das Thema "Befreiung von der Steuerberaterprüfung" und habe hierzu folgende Fragen:
- Gem. § 38 Abs. 1 Nr. 4 des StBerG muss ein Landesbeamter eine Dienstzeit von 15 Jahren erfüllen. Ab welchem Verbeamtungsverhältnis (auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit) fangen die 15 Jahre an zu laufen?
- Ist für die Befreiuung von der Steuerberaterprüfung und die anschließende Bestellung zum Steuerberater eine Vorqualifikation (z.B.: Steuerfachwirt) notwendig?
Mein derzeitiger Werdegang:
2012 - 2015 = Ausbildung zum Steuerfachangestellten
2015 - 2017 = Ausbildung zum Finanzwirt (Land Brandenburg, Beamter auf Widerruf im mittleren Dienst)
2017 - 2020 = Ausbildung/Studium zum Diplom-Finanzwirt (Land Brandenburg, Beamter auf Widerruf im gehobenen Dienst)
2020 - 08/2023 = Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung (Land Brandenburg, Beamter auf Probe im gehobenen Dienst)
Seit 09/2023 = Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung (Land Brandenburg, Beamter auf Lebenszeit im gehobenen Dienst)
Vielen Dank im Voraus!
Befreiung vom der Steuerberaterprüfung (§38 StBerG)
Re: Befreiung vom der Steuerberaterprüfung (§38 StBerG)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung:
Die Steuerberaterkammern erteilen auch Auskünfte zur eventuellen Befreiung, kostenlos und unverbindlich oder kostenpflichtig und verbindlich.
Es kommt also auf die Tätigkeit, nicht den beamtenrechtlichen Status an. Nach der Schilderung begann die Tätigkeit als Sachbearbeiter in 2020.Von der Steuerberaterprüfung sind zu befreien ...ehemalige Beamte des gehobenen Dienstes...der Finanzverwaltung, die im gehobenen Dienst oder als Angestellter in vergleichbaren Vergütungsgruppen mindestens fünfzehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Sachbearbeiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind
Die Steuerberaterkammern erteilen auch Auskünfte zur eventuellen Befreiung, kostenlos und unverbindlich oder kostenpflichtig und verbindlich.