Pflegepauschale
Pflegepauschale
Hallo @all,
ich habe eine besondere Frage zur Geltendmachung der Pflegepauschale.
Meine Frau pflegt ihre Eltern mehrmals in der Woche in deren eigene Wohnung. Beide haben den Pflegegrad 2, was nach meiner Kenntnis bedeutet, dass meine Frau als Pauschale je 600 € einsetzen kann.
Um dies zu realisieren, müssen die jeweiligen Steuer ID's der Eltern angegeben werden.
Die Eltern sind 86 und 84 Jahre alt und haben seit des Renteneintritts keine Steuererklärung mehr abgegeben da der damalige Steuerberater dafür keinen Anlass gesehen hat.
Nun zu meiner Frage:
Besteht die Gefahr, wenn beide heute zusammen ein Renteneinkommen über 23208 € haben, das evtl. Nachforderungen durch das Finanzamt geltend gemacht werden können.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Dietmar
ich habe eine besondere Frage zur Geltendmachung der Pflegepauschale.
Meine Frau pflegt ihre Eltern mehrmals in der Woche in deren eigene Wohnung. Beide haben den Pflegegrad 2, was nach meiner Kenntnis bedeutet, dass meine Frau als Pauschale je 600 € einsetzen kann.
Um dies zu realisieren, müssen die jeweiligen Steuer ID's der Eltern angegeben werden.
Die Eltern sind 86 und 84 Jahre alt und haben seit des Renteneintritts keine Steuererklärung mehr abgegeben da der damalige Steuerberater dafür keinen Anlass gesehen hat.
Nun zu meiner Frage:
Besteht die Gefahr, wenn beide heute zusammen ein Renteneinkommen über 23208 € haben, das evtl. Nachforderungen durch das Finanzamt geltend gemacht werden können.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Dietmar
Re: Pflegepauschale
Die Renten sind ja nur anteilig steuerpflichtig, der Anteil hängt davon ab, in welchem Jahr man in Rente geht, wurde das bei den genannten Einkünften bereits berücksichtigt?
Re: Pflegepauschale
Genau - angesichts des Alters der Eltern dürfte der steuerpflichtige Anteil 60 % kaum überschreiten...
Re: Pflegepauschale
Danke für eure Antworten.
"Genau - angesichts des Alters der Eltern dürfte der steuerpflichtige Anteil 60 % kaum überschreiten."
Der Vater 86, ist 1998 in Rente gegangen. Was heißt jetzt steuerpflichtige Anteil 60% in Zahlen?
"Genau - angesichts des Alters der Eltern dürfte der steuerpflichtige Anteil 60 % kaum überschreiten."
Der Vater 86, ist 1998 in Rente gegangen. Was heißt jetzt steuerpflichtige Anteil 60% in Zahlen?
Re: Pflegepauschale
Was heißt jetzt steuerpflichtige Anteil 60% in Zahlen? Na, dass 60 % der Rente steuerpflichtig sind. Wie hoch die Rente ist, kann hier keiner wissen - also bitte selbst ausrechnen.
Der Vater 86, ist 1998 in Rente gegangen. Dann sind es nur 50 %. Und da die Mutter vermutlich nicht später als 2005 in Rente ging, sind es bei ihr dann auch 50 %.
Der Vater 86, ist 1998 in Rente gegangen. Dann sind es nur 50 %. Und da die Mutter vermutlich nicht später als 2005 in Rente ging, sind es bei ihr dann auch 50 %.
Re: Pflegepauschale
Sorry.
Sagen wir mal, die Eltern hätten heute zusammen eine Rente von 36000 Euro und ich 50% aus dem Jahr 1998 zugrunde lege, dann wären das 18000 €, die aber unter dem heutigen Satz von 23208€ liegen würden und somit keine Gefahr für eine Nachbesteuerung bedeuten.
Oder war das jetzt völliger Bullshit.
Ich bin Leihe!
Sagen wir mal, die Eltern hätten heute zusammen eine Rente von 36000 Euro und ich 50% aus dem Jahr 1998 zugrunde lege, dann wären das 18000 €, die aber unter dem heutigen Satz von 23208€ liegen würden und somit keine Gefahr für eine Nachbesteuerung bedeuten.
Oder war das jetzt völliger Bullshit.
Ich bin Leihe!
Re: Pflegepauschale
Es sind beim Vater 50 % der in 2005 erhaltenen Rente steuerfrei - die seither erhaltenen Rentenerhöhungen sind steuerpflichtig.
Bei der Mutter wäre es genauso, wenn sie vor oder in 2005 in Rente gegangen ist - für jedes Jahr später ist der Freibetrag um 2 Prozentpunkte geringer und bezieht sich auf das erste Jahr, in dem für 12 Monate Rente erhalten wurde. Es gibt noch ein paar Spitzfindigkeiten, aber für eine überschlägt Berechnung ist das genau genug. Man kann bei der Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilumg für 2023 anfordern - dauert etwas, aber dann weiß man es ganz genau.
Rechnen muss man mit der Rente VOR Abzug von KV und PflV.
Bei der Mutter wäre es genauso, wenn sie vor oder in 2005 in Rente gegangen ist - für jedes Jahr später ist der Freibetrag um 2 Prozentpunkte geringer und bezieht sich auf das erste Jahr, in dem für 12 Monate Rente erhalten wurde. Es gibt noch ein paar Spitzfindigkeiten, aber für eine überschlägt Berechnung ist das genau genug. Man kann bei der Rentenversicherung die Rentenbezugsmitteilumg für 2023 anfordern - dauert etwas, aber dann weiß man es ganz genau.
Rechnen muss man mit der Rente VOR Abzug von KV und PflV.