Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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Kyokushin
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Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Kyokushin »

Hallo zusammen,

ich arbeite hauptberuflich als Angestellter. Nun habe ich ein Gewerbe angemeldet, um nebenher mit meinem Hobby etwas Geld hinzuzuverdienen. Ich bin Hundetrainer und betreibe eine mobile Hundeschule, d.h. ich fahre zu meinen Kunden und trainiere vor Ort.

Das Ganze befindet sich im Aufbau und mein Umsatz findet im Moment eher in homöopathischen Dosen statt. Dieses Jahr wahrscheinlich nur dreistellig und ab nächstem Jahr mit größerem Kundenstamm vierstellig.

Derzeit benutze ich mein privates Fahrzeug für alle geschäftlichen Fahrten. Ich würde mir aber gerne ein zweites zulegen und dies hauptsächlich für geschäftliche Zwecke nutzen. Das ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, aber ich würde es eben gerne machen. Vor allem weil ich ein geländegängiges Fahrzeug haben möchte, mit dem ich besser auf unbefestigten Wegen fahren kann, wenn das Hundetraining mal im Gelände stattfindet.

Nun zu meiner Frage: Wenn ich einen Kaufpreis von 50.000€ annehme, dann kann ich diesen 6 Jahre lang abschreiben, d.h. 8.333€ pro Jahr. Es ist unwahrscheinlich, dass ich im Nebenberuf diese Summe als Umsatz erreichen werde. D.h. ich würde gegenüber dem Finanzamt 6 Jahre lang Verlust ausweisen.

Ist so etwas möglich? Nach dem 6. Jahr wäre ich dann ja im Gewinn, aber davor nicht. Was sagt das Finanzamt da?
muemmel
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von muemmel »

Was sagt das Finanzamt da? "Liebhaberei" sagt das Finanzamt da und erkennt die Verluste nicht an.
Kyokushin
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Kyokushin »

muemmel hat geschrieben: 4. Jul 2024, 17:43 Was sagt das Finanzamt da? "Liebhaberei" sagt das Finanzamt da und erkennt die Verluste nicht an.
Danke dir. Den Begriff "Liebhaberei" habe ich schon gehört. Das droht mir aber generell, wenn ich wenig Umsatz habe, oder?

Oder nur, wenn ich wenig Umsatz habe und dann trotzdem Kosten geltend machen will? Ich überlege, ob es nicht ein Weg wäre, anstatt der vollen Kosten für den Fahrzeugkauf dann nur einen Teil anzusetzen, so dass ich unterm Strich Gewinn ausweisen würde.

Wenn die Liebhaberei aber generell bei wenig Umsatz droht, nützt mir das aber natürlich auch nichts.
Severina
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Severina »

"Das droht mir aber generell, wenn ich wenig Umsatz habe, oder?"

Nein - das droht Dir, wenn Du dauerhaft Verluste machst und damit Deine Steuerlast aus der nichtselbständigen Tätigkeit minderst.

Deine Rechnung geht eh nur auf, wenn Du das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Fahrten nutzen würdest - die private Nutzung ist gegenzurechnen (und der betrieblichen Anteil ist glaubhaft zu machen).
Kyokushin
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Kyokushin »

Severina hat geschrieben: 8. Jul 2024, 12:26 Nein - das droht Dir, wenn Du dauerhaft Verluste machst und damit Deine Steuerlast aus der nichtselbständigen Tätigkeit minderst.
Ah, danke. Das ist ein wichtiger Hinweis.

Severina hat geschrieben: 8. Jul 2024, 12:26 Deine Rechnung geht eh nur auf, wenn Du das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Fahrten nutzen würdest - die private Nutzung ist gegenzurechnen (und der betrieblichen Anteil ist glaubhaft zu machen).
Das wäre ja der Fall. Für private Fahrten hätte ich ja mein jetziges Fahrzeug.

Bleibt die Frage, ob ich einfach weniger ansetzen kann, so dass kein Verlust entsteht.

Beispiel:
- Kaufpreis Fahrzeug: 50.000€
- Ansetzbar pro Jahr 8.333€ (auf 6 Jahre)
- Umsatz pro Jahr: 5.000€
- Angesetzte Kosten für Kaufpreisabschreibung: z.B. 3.000€ (anstatt 8.333€) ==> Geht es, dass ich einfach weniger ansetze, als rechnerisch möglich? Damit wäre mir ja schon etwas geholfen ("Etwas" ist eben mehr als "Nichts").
Severina
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Severina »

Du kannst das Fahrzeug länger abschreiben (es heißt ja "betriebsgewöhliche Nutzungsdauer").
Dann stellt sich aber noch die Frage der Angemessenheit des Fahrzeugs. Das bezieht sich zwar grundsätzlich auf Fahrzeuge der Luxuskategorie, aber im Hinblick auf die Höhe der Umsätze würde ich das nicht außer Acht lassen wollen.

https://www.heumann-stbg.de/news/aktuelles/angemessenheit-von-betrieblichen-pkw-anschaffungskosten.html
Zuletzt geändert von Severina am 10. Jul 2024, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
Severina
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Severina »

Doppelt
Kyokushin
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Kyokushin »

Severina hat geschrieben: 10. Jul 2024, 11:16 Du kannst das Fahrzeug länger abschreiben (es heißt ja "betriebsgewöhliche Nutzungsdauer").
Oh, das ist neu für mich. Vielen Dank, da les ich mich mal ein.
Severina hat geschrieben: 10. Jul 2024, 11:16 Dann stellt sich aber noch die Frage der Angemessenheit des Fahrzeugs. Das bezieht sich zwar grundsätzlich auf Fahrzeuge der Luxuskategorie, aber im Hinblick auf die Höhe der Umsätze würde ich das nicht außer Acht lassen wollen.

https://www.heumann-stbg.de/news/aktuelles/angemessenheit-von-betrieblichen-pkw-anschaffungskosten.html
Danke dir. Das mit der Angemessenheit hatte ich auch schon gesehen. Irgendjemand hat geschrieben, dass man bis 100.000€ keine Probleme kriegt. Aber du hast natürlich Recht, bei 5.000€ Umsatz ... Andererseits kann ich das Fahrzeug (Geländewagen) damit rechtfertigen, dass ein Teil des Trainings eben im Gelände stattfindet, wo man genug Bodenfreiheit und Allrad braucht. Muss ich wohl probieren, ob das Finanzamt, dieser Argumentation folgt. Vielen Dank, dass du das angesprochen hast.

Danke für den Link, schau ich mir an!
Zuletzt geändert von Kyokushin am 10. Jul 2024, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
Kyokushin
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Kyokushin »

Nachtrag: Ich bin darauf gestoßen, dass Gebrauchtfahrzeuge bei der Abschreibung anders zu behandeln sind, je nachdem, wie alt sie sind. Bei einem 4 Jahre altem Fahrzeug kann 50% des Kaufpreises angesetzt werden. In meinem Beispiel oben wären das dann eh nur noch 25.000€ bzw. 4.166€/Jahr. Wenn ich jetzt ein günstigeres Auto nehmen würde und mehr Umsatz machen würde, könnte sich das schon ausgehen.
Severina
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Severina »

ei einem 4 Jahre altem Fahrzeug kann 50% des Kaufpreises angesetzt werden.

Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders gemeint - nämlich so, dass bei einem 4 Jahre alten Fahrzeug dieses auf 2 Jahre abgeschrieben werden kann, also pro vollem Wirtschaftsjahr (wenn das Fahrzeug im Januar angeschafft wird) . mit 50 % des Kaufpreises.
Kyokushin
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Kyokushin »

Severina hat geschrieben: 10. Jul 2024, 12:56 ei einem 4 Jahre altem Fahrzeug kann 50% des Kaufpreises angesetzt werden.

Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders gemeint - nämlich so, dass bei einem 4 Jahre alten Fahrzeug dieses auf 2 Jahre abgeschrieben werden kann, also pro vollem Wirtschaftsjahr (wenn das Fahrzeug im Januar angeschafft wird) . mit 50 % des Kaufpreises.
Danke. Ich sehe, dass ich nichts weiß ... Also muss ich bei meiner Planung das Alter des Fahrzeugs im Auge behalten.
Kyokushin
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Re: Fahrzeugkaufkosten absetzen trotz geringen Umsatzes

Beitrag von Kyokushin »

Hallo zusammen,

nachdem ich hier bereits viele wertvolle Informationen erhalten habe, habe ich zu diesem Thema jetzt noch mit einer Steuerberaterin gesprochen. Sie konnte noch einige Dinge beleuchten, die die Sache jetzt für mich klarer machen. Gerne teile ich diese hier.
  • Liebhaberei: Die Art der Tätigkeit ist wichtig.
    Was für eine Tätigkeit ist das, die da mit geringem Umsatz nebenberuflich ausgeführt wird? Geht da jemand putzen? Dann handelt es sich womöglich eher nicht um Liebhaberei. In meinem Fall (Hundeschule) weist doch eher einiges darauf hin, dass da jemand einfach sein Hobby monetarisiert und dementsprechend werden Verluste kritischer gesehen.
  • Gewinn/Verlust wird über einen längeren Zeitraum betrachtet
    Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich das gebrauchte Fahrzeug z.B. über 3 Jahre abschreibe, ich im 4. Jahr wieder Gewinn ausweise und demnach sagen könnte: "Schau, Finanzamt, nach den Anfangsverlusten bin ich nun im Gewinn." Tatsächlich betrachtet das Finanzamt Gewinn/Verlust aber über einen längeren Zeitraum. Wenn ich z.B. für 50.000€ ein Fahrzeug kaufe und jährlich z.B. nur 4.000€ Umsatz mache, dann bin ich nach 10 Jahren immer noch im Verlust, auch wenn das Fahrzeug bereits abgeschrieben ist. Die ganze Sache also nur jährlich zu betrachten, so wie ich das bisher gemacht habe, ist falsch.
  • Es kommt auf den Sachbearbeiter an
    Anscheinend sind einige härter aufgestellt als andere. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Regeln für alle gleich sind. Aber es ist wohl so, dass manch einer ein Auge zudrücken mag, während ein anderer den Betriebsprüfer schickt.
  • Beste Lösung für mich: privat kaufen
    Da ich das Fahrzeug ja so oder so haben will, ist die beste Option für mich, es privat zu kaufen und dann mal zwei Jahre zu schauen, wie sich das Geschäft mit der Hundeschule entwickelt. Dann kann ich das Fahrzeug immer noch – zum Restwert – ins Firmenvermögen überführen und abschreiben. Auch über einen längeren Zeitraum.
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