Hallo,
ich mache gerade die Steuer für 2023. Ich musste letztes Jahr einmal den Schlüsseldienst rufen und frage mich ob ich diesen als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen kann. Rechnung habe ich noch hier liegen, auch den Kontoauszug (Banküberweisung bezahlt). Das Ding ist nur, das Haus dessen Haustür der SD öffnete ist mein Elternhaus. Ich wohne hier kostenfrei. Darf ich die Kosten dann trotdzem ansetzen, oder geht dies nur wenn mir selbst das haus gehört oder ich einen Mietvertrag habe?
vielen Dank!
Schlüsseldienst absetzbar
Re: Schlüsseldienst absetzbar
Hallo,
ja, kannst du absetzen.
Die Bedingungen sind "Haushalt" (ist erfüllt*), "nur Lohn- und Fahrtkosten" (ist erfüllt) und "unbare Zahlung" (ist erfüllt).
*vorausgesetzt, du wohnst nicht noch woanders
Miete muss man nicht zahlen (macht der selbstbewohnende Eigentümer ja auch nicht).
Stefan
ja, kannst du absetzen.
Die Bedingungen sind "Haushalt" (ist erfüllt*), "nur Lohn- und Fahrtkosten" (ist erfüllt) und "unbare Zahlung" (ist erfüllt).
*vorausgesetzt, du wohnst nicht noch woanders
Miete muss man nicht zahlen (macht der selbstbewohnende Eigentümer ja auch nicht).
Stefan
Re: Schlüsseldienst absetzbar
*vorausgesetzt, du wohnst nicht noch woanders Das ist keine Voraussetzung. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen können auch für Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen abgesetzt werden.
Re: Schlüsseldienst absetzbar
vielen Dank für die Erklärung!
Re: Schlüsseldienst absetzbar
Hallo,
Wenn ich Elternhaus höre dann denke ich halt sofort an Kinder die eigentlich nicht mehr wirklich dort wohnen.
Ich frage mich übrigens warum denn nicht die Eltern die Kosten selber absetzen.
Stefan
OK, war vielleicht etwas schlecht fomuliert.Das ist keine Voraussetzung. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen können auch für Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnungen abgesetzt werden.
Wenn ich Elternhaus höre dann denke ich halt sofort an Kinder die eigentlich nicht mehr wirklich dort wohnen.
Ich frage mich übrigens warum denn nicht die Eltern die Kosten selber absetzen.
Stefan