Eigennutzung der Wohnung

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Felix0211
Beiträge: 13
Registriert: 11. Jul 2024, 02:21

Eigennutzung der Wohnung

Beitrag von Felix0211 »

Hallo in die Runde...

Ich habe eine Einliegerwohnung über 10 Jahre an meine Eltern vermietet. Als Mieteinnahmen habe ich 66 % von der ortsüblichen Miete genommen.
Jedes Jahr wurde mir vom FA die angesetzten Werbungskosten ( Afa-Betrag, Zinsen usw. ) anerkannt.
Jetzt möchte ich diese Wohnung ( erstmal ) nicht mehr weiter vermieten. Meine Eltern sind verstorben und die Wohnung ist leer. Die Wohnung wird ja als quasi Eigennutzung geführt.
In der nächsten Steuererklärung werde ich keine Einnahmen / Ausgaben geltend machen.
Nun meine Fragen dazu:
1. Muss man die Eigennutzung der Wohnung dem FA. mitteilen?
2. Kann das FA. die bisherige Vermietung der Wohnung in Frage stellen? Eine Gewinnabsicht lag meines Erachtens schon vor, während den ganzen Jahren.
3. Wie lange darf man die Wohnung als Eigennutzung betreiben, ohne das der Afa-Betrag verfällt. Oder verfällt der Afa-Betrag grundsätzlich nie?

Vielen Dank für die Antworten.
Grüße
Felix
Severina
Beiträge: 1503
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Eigennutzung der Wohnung

Beitrag von Severina »

1. Man muss nicht, dann bekommt man aber ggf. eine Rückfrage, warum keine Mieteinnahmen mehr erklärt werden.

2. Stehen die Bescheide denn unter Vorbehalt der Nachprüfung oder sind in dieser Hinsicht vorläufig ergangen?

3. Der AfA-Betrag kann während der gesamten Eigennutzungszeit nicht angesetzt werden, läuft aber rechnerisch weiter - vermietet man also erst nach Ablauf der Gesamt-AfA-Dauer wieder, so kann dann keine AfA mehr beansprucht werden.
Felix0211
Beiträge: 13
Registriert: 11. Jul 2024, 02:21

Re: Eigennutzung der Wohnung

Beitrag von Felix0211 »

Hallo Severina,

vielen Dank für Ihre Antworten. Sie habe mir sehr mit Ihren Wissen geholfen.

Zu dem Punkt 2... ob die Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig ergangen sind kann ich nicht genau sagen.
Das müsste doch dann in dem Steuerbescheid stehen... wahrscheinlich (dieses kleingedruckte) auf der letzten Seite.

Das mit dem Afa-Betrag habe ich jetzt verstanden :-) Vielen Dank !!!

Ich werde mir mal die Steuerbescheide anschauen und ggfls. noch einmal mich melden.

Grüße
Felix
Felix0211
Beiträge: 13
Registriert: 11. Jul 2024, 02:21

Re: Eigennutzung der Wohnung

Beitrag von Felix0211 »

Hallo Severina,

Ich habe mir jetzt mal den letzten Bescheid Jahr 2022 angesehen.
Gleich auf der ersten Seite, steht " Der Bescheid ist nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig"

Kannst Du mir mal bitte erläutern, was dieses dann für mich heißt ? Auch in Hinblick auf das bisherige Vermieten der Einliegerwohnung?
Habe zb letztes Jahr bei Vermietung & Verpachtung ein leichtes plus in der Steuererklärung angegeben.

Dankeschön :-)
reckoner
Beiträge: 1366
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Eigennutzung der Wohnung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

§165 AO ist ein anderes Vorläufig.
Dabei geht es um anhängige Verfahren wodurch die Bescheide automatisch und nur in diesen Punkten nicht rechtskräftig werden, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Damit erspart sich die Behörde zahlreiche (mitunter Millionen) Einsprüche.
In den Erläuterungen des Bescheides ist genau aufgeführt, um was genau es da geht.

Für dich wäre nur eine Vorläufigkeit gem. §164 AO relevant.
Bei einer Vermietung für mehr als 66% wäre diese aber sowieso unzulässig, in dem Fall muss automatisch eine Gewinnerzielungsabsicht angenommen werden.

Stefan
Felix0211
Beiträge: 13
Registriert: 11. Jul 2024, 02:21

Re: Eigennutzung der Wohnung

Beitrag von Felix0211 »

Hallo reckoner,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich werde mir mal den Vorläufigen §165 AO durchlesen... und bei Bedarf wieder hier meine Fragen stellen.

Danke + Grüße
Felix
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