Hallo Leute,
jemand erbt ein Haus von seinen Eltern und dieses wird vom Finanzamt als erbschaftssteuerfrei anerkannt, weil es das Familienwohnheim ist.
Muss der Erbe in diesem geerbten Haus dann 10 Jahre lang seinen Erstwohnsitz haben oder reicht es auch aus, wenn der Erbe in diesem Haus seinen Zweitwohnsitz hat?
Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung Familienwohnheim auch als Zweitwohnsitz?
Re: Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung Familienwohnheim auch als Zweitwohnsitz?
Nein (BFH vom 17.7.2013 II R 35/11, BStBl II S. 1051). Es ist zudem nicht vom Melderecht, sondern vom tatsächlichen Innehaben des Erstwohnsitzes als Lebensmittelpunkt abhängig....oder reicht es auch aus, wenn der Erbe in diesem Haus seinen Zweitwohnsitz hat?
Re: Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung Familienwohnheim auch als Zweitwohnsitz?
OK Danke.Tom998 hat geschrieben: 20. Jul 2024, 06:47Nein (BFH vom 17.7.2013 II R 35/11, BStBl II S. 1051). Es ist zudem nicht vom Melderecht, sondern vom tatsächlichen Innehaben des Erstwohnsitzes als Lebensmittelpunkt abhängig....oder reicht es auch aus, wenn der Erbe in diesem Haus seinen Zweitwohnsitz hat?
Du schreibst ja, dass das Melderecht eigentlich egal ist. Das heißt doch dann, dass der Erbe dieses Haus beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet haben kann und trotzdem sagen kann, dass es sein Lebensmittelpunkt ist. Ob der Erbe in diesem Haus beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet ist, ist ja eigentlich egal, oder? Der Erbe kann ja trotzdem dort seinen Lebensmittelpunkt in diesem Haus haben, egal was beim Einwohnermeldeamt steht.
Oder liegt das Problem darin, dass wenn das Finanzamt erfährt, dass der Erbe in diesem Haus beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet ist, dass das Finanzamt dann erstmal davon ausgeht, dass dieses Haus nicht sein Lebensmittelpunkt ist und der Erbe die Steuerfreiheit von der Erbschaftssteuer verliert? Und der Erbe muss dann dem Finanzamt beweisen, dass dieses Haus in Wirklichkeit sein Lebensmittelpunkt ist, um die Steuerfreitheit zu erhalten?
Re: Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung Familienwohnheim auch als Zweitwohnsitz?
Klar, das kann er. Manche Leute sagen auch, dass die Erde eine Scheibe ist. Kann man alles machen.Das heißt doch dann, dass der Erbe dieses Haus beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet haben kann und trotzdem sagen kann, dass es sein Lebensmittelpunkt ist.
Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes wäre ein Indiz, dass es sich tatsächlich um einen Zweitwohnsitz handelt.Oder liegt das Problem darin, dass wenn das Finanzamt erfährt, dass der Erbe in diesem Haus beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet ist, dass das Finanzamt dann erstmal davon ausgeht, dass dieses Haus nicht sein Lebensmittelpunkt ist und der Erbe die Steuerfreiheit von der Erbschaftssteuer verliert?
Ja. Wer begünstigende Ausnahmetatbestände in Anspruch nehmen will, muss im Zweifelsfall beweisen.Und der Erbe muss dann dem Finanzamt beweisen, dass dieses Haus in Wirklichkeit sein Lebensmittelpunkt ist, um die Steuerfreitheit zu erhalten?