Notebook für Vermietung absetzen trotz Verwaltung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Dennis86
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jul 2024, 08:15

Notebook für Vermietung absetzen trotz Verwaltung?

Beitrag von Dennis86 »

Hallo zusammen

Ich habe eine vermietete Wohnung, die durch einen WEG-Verwalter verwaltet wird. Dennoch muss ich selbst bspw. die Nebenkostenabrechnung für meinen Mieter erstellen. Ich habe mir 2023 ein Notebook (MacBook) zugelegt um meine privaten Themen von den Wohnungsthemen zu trennen. Das Notebook habe ich auch in der Steuer angegeben. Die AfA auf das Notebook sollte in 3 Jahren erfolgen. Das wurde jetzt abgelehnt, weil "die Verwaltung des Objektes durch die Gesellschaft erfolgt".

Lohnt sich bei sowas ein Einspruch? Ich will die Infos für die Vermietung einfach strikt trennen von meinem privaten Kram. Oder muss ich akzeptieren, dass man davon ausgeht, dass ich keine Verwaltungsarbeiten mehr habe, weil wir einen Verwalter haben? Das stimmt ja faktisch einfach nicht. :?:

Danke euch.

Dennis Schneider
reckoner
Beiträge: 1216
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Notebook für Vermietung absetzen trotz Verwaltung?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

der Grund der Nichtanerkennung der Werbungskosten ist imho zwar falsch, denn man kann natürlich trotz Verwaltung noch eigenen Aufwand haben.

Es hilft dir aber nicht viel, denn es ist völlig unglaubwürdig, dass sich jemand nur für solchen Kleinkram (Nebenkostenabrechnung, Verträge, Kündigungen u.s.w.) ein gesondertes Notebook kauft. Wäre es dein einziger Rechner dann könnte man darüber diskutieren, aber so wie dargestellt überzeugst du niemanden, dass das Notebook wirklich ausschließlich für die Vermietung verwendet wird.
.. um meine privaten Themen von den Wohnungsthemen zu trennen.
Dazu hätte ein separater Ordner gereicht, oder ein USB-Stick.

Stefan
Dennis86
Beiträge: 2
Registriert: 18. Jul 2024, 08:15

Re: Notebook für Vermietung absetzen trotz Verwaltung?

Beitrag von Dennis86 »

Hmm in dem Fall ist es aber tatsächlich sogar so… ich nutze ansonsten ein altes GalaxyBook und das sogar ausschließlich, da ich MacOS nervig finde… 🤷‍♂️ Und ob du es glaubst oder nicht, das einzige, das ich auf dem Mac mache ist die Nebenkostenabrechnung :lol:

Und die Argumentation hat das Finanzamt noch nicht… Es ist also quasi mein einziges Notesbook. Ein Einspruch könnte aber an der Stelle nicht schaden, oder? Musste noch nie Einspruch einlegen, da bisher eigentlich immer alles passte… Würde ja noch verstehen, wenn nur x% anerkannt würden, aber gar nicht finde ich halt seltsam…
reckoner
Beiträge: 1216
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Notebook für Vermietung absetzen trotz Verwaltung?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ein Einspruch könnte aber an der Stelle nicht schaden, oder?
Nee, schaden kann es nicht.
Veruch' es, vielleicht klappt es ja doch.
Würde ja noch verstehen, wenn nur x% anerkannt würden, aber gar nicht finde ich halt seltsam…
Der Anteil der anerkannt würde ist aber so gut wie gar nicht(s).
da ich MacOS nervig finde…
Und warum kauft man dann ausgerechnet ein MacBook? Wo das noch dazu sogar deutlich teurer ist?

Anders herum und früher als es noch ElsterFormular gab, da wäre das vielleicht glaubwürdig gewesen ("Ich nutze nur Mac, aber leider läuft da die Software ja nicht, also musste ich extra und nur für die Steuererklärung einen Windows-Rechner kaufen"). Deine Story glaubt dir hingegen kein Mensch.

Stefan
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