Ich habe eine vermietete Wohnung, die durch einen WEG-Verwalter verwaltet wird. Dennoch muss ich selbst bspw. die Nebenkostenabrechnung für meinen Mieter erstellen. Ich habe mir 2023 ein Notebook (MacBook) zugelegt um meine privaten Themen von den Wohnungsthemen zu trennen. Das Notebook habe ich auch in der Steuer angegeben. Die AfA auf das Notebook sollte in 3 Jahren erfolgen. Das wurde jetzt abgelehnt, weil "die Verwaltung des Objektes durch die Gesellschaft erfolgt".
Lohnt sich bei sowas ein Einspruch? Ich will die Infos für die Vermietung einfach strikt trennen von meinem privaten Kram. Oder muss ich akzeptieren, dass man davon ausgeht, dass ich keine Verwaltungsarbeiten mehr habe, weil wir einen Verwalter haben? Das stimmt ja faktisch einfach nicht.

Danke euch.
Dennis Schneider