Ich bin Psychotherapeutin und suche aktuell nach neuen Räumlichkeiten. Nun habe ich etwas in Aussicht, es handelt sich allerdings um Gewerberäume und der Vermieter möchte zusätzlich 19% Umsatzsteuer. Ich selbst bin umsatzsteuerbefreit und auch nicht berechtigt zum Vorsteuerabzug. Der Vermieter besteht dennoch auf der Umsatzsteuer, ist dafür aber mit der Kaltmiete runtergegangen.
Nun zu meiner Frage: Ich kann ja die Mietkosten komplett als Ausgaben von der Steuer absetzen. Gilt dies auch für die Umsatzsteuer? Also kann ich sie als Mietausgaben absetzen?
Vielen Dank!
Gewerberäume, Umsatzsteuer
Re: Gewerberäume, Umsatzsteuer
Er kann Dir gar keine USt in Rechnung stellen - das ist gem. § 9 Abs 2 UStG nicht möglich. Wenn der Vermieter das festgestellt hat wird er Dir aber vermutlich die Räume nicht mehr vermieten wollen, weil er dann anteilig die Vorsteuer aus den Baukosten zurückzahlen muss - es sei denn, das Gebäude unterliegt der Ausnahmeregelung.
https://www.cfk-steuer.de/news/aerzte-news/343-umsatzsteuerpflichtige-vermietung-an-aerzte
https://www.cfk-steuer.de/news/aerzte-news/343-umsatzsteuerpflichtige-vermietung-an-aerzte
Re: Gewerberäume, Umsatzsteuer
Vielen Dank für deine Antwort.
Der Vermieter weiß Bescheid und ich glaube, es gilt die Ausnahmeregelung.
Der Vermieter weiß Bescheid und ich glaube, es gilt die Ausnahmeregelung.