Hallo,
wenn der Übernehmer seit 2016 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, mit dem 1.7.24 den landwirtschaftlichen Hof mit Regelbesteuerung übergeben bekommen hat, wie hat dieser Übernehmer dann die Rechnungen für seine Tätigkeiten - die bis dahin mit der Kleinunternehmerregelung erstellt wurden - zu erstellen?
Eine Person kann soweit ich es verstanden habe, nicht einen Betrieb mit Kleinunternehmerregelung und einen mit Regelbesteuerung haben.
Aber ist hier ein Wechsel nicht immer nur zum Jahresanfang möglich?
Kleinunternehmer - Hofübergabe mit Regelbesteuerung
Re: Kleinunternehmer - Hofübergabe mit Regelbesteuerung
Korrekt, da die Umsatzsteuer die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers erfasst.Eine Person kann soweit ich es verstanden habe, nicht einen Betrieb mit Kleinunternehmerregelung und einen mit Regelbesteuerung haben.
Ja, da Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist.Aber ist hier ein Wechsel nicht immer nur zum Jahresanfang möglich?
Re: Kleinunternehmer - Hofübergabe mit Regelbesteuerung
Was heißt das nun, wenn man die Regelbesteuerung ja weiter fortführen muss und man eine Rechnung erstellen möchte für den "Kleinunternehmerbetrieb"? ?
Re: Kleinunternehmer - Hofübergabe mit Regelbesteuerung
Wenn eine ordnungsgemäße Rechnung erstellt werden muss (siehe § 14 Abs. 2), dann mit offenem Steuerausweis (und den weiteren Angaben gem. § 14 Abs. 4).