Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Guten Morgen zusammen,
vor einigen Wochen habe ich meine Steuererklärung für 2021 & 2022 eingereicht. Mir ist erst kürzlich eingefallen, dass mir Bescheid Daten für diese Jahre schon vorliegen. Ich war im Jahr 2020 selbstständig, weshalb vom Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung gefordert wurde. Da mein Kleinunternehmen nach 2020 kein Geld mehr erwirtschaftet hat, habe ich eine Nullmeldung als Einkommenssteuererklärung abgegeben und dachte ich könnte zu einem späterem Zeitpunkt meine Erstausbildungskosten sowie Fahrtkosten geltend machen. Da nun seit Eingang des Bescheids einige Monate vergangen sind fürchte ich, dass ich da keine Änderung mehr vornehmen kann. Meine Bescheide sind nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig. Nun meine Frage.. ist es nicht eventuell möglich die Erklärung zu korrigieren? Zudem wie wird mein Finanzamt die neue Steuererklärung behandeln? Wird diese einfach ignoriert oder bekomme ich dennoch eine Rückmeldung?
Ich bedanke mich für jegliche Hilfe!
vor einigen Wochen habe ich meine Steuererklärung für 2021 & 2022 eingereicht. Mir ist erst kürzlich eingefallen, dass mir Bescheid Daten für diese Jahre schon vorliegen. Ich war im Jahr 2020 selbstständig, weshalb vom Finanzamt eine Einkommenssteuererklärung gefordert wurde. Da mein Kleinunternehmen nach 2020 kein Geld mehr erwirtschaftet hat, habe ich eine Nullmeldung als Einkommenssteuererklärung abgegeben und dachte ich könnte zu einem späterem Zeitpunkt meine Erstausbildungskosten sowie Fahrtkosten geltend machen. Da nun seit Eingang des Bescheids einige Monate vergangen sind fürchte ich, dass ich da keine Änderung mehr vornehmen kann. Meine Bescheide sind nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig. Nun meine Frage.. ist es nicht eventuell möglich die Erklärung zu korrigieren? Zudem wie wird mein Finanzamt die neue Steuererklärung behandeln? Wird diese einfach ignoriert oder bekomme ich dennoch eine Rückmeldung?
Ich bedanke mich für jegliche Hilfe!
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Erstausbildungskosten können doch sowieso nicht zu einem Verlustvortrag führen.
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Man kann diese als Sonderausgaben geltend machen und da ich relativ viel gearbeitet habe, sollte ich diese normal absetzten können.
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Oder wie meinst du das genau mit Verlustvortrag? Bin ein Laie wenn es um die Steuererklärung geht.Severina hat geschrieben: 16. Jul 2024, 07:29 Erstausbildungskosten können doch sowieso nicht zu einem Verlustvortrag führen.
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Du hast doch geschrieben, Du hättest eine "Nullmeldung als Einkommensteuererklärung" abgegeben?Bareo000 hat geschrieben: 16. Jul 2024, 07:35 Man kann diese als Sonderausgaben geltend machen und da ich relativ viel gearbeitet habe, sollte ich diese normal absetzten können.
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Im Bezug auf das Einkommen aus meinem Gewerbe. Habe das auch gründlich in der Steuerklärung beschrieben. Ab 2021 habe ich wieder gearbeitet und normal Steuern gezahlt + hohe Kosten vom Studium gehabt
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Da sehe ich keine Korrekturmöglichkeit, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen (https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/steuer/steuerbescheid/vergessene-kosten/)
Wenn Du eine neue Erklärung einreichst, wird Dir das Finanzamt mitteilen, dass es keine Veranlagung durchführen wird.
Wenn Du eine neue Erklärung einreichst, wird Dir das Finanzamt mitteilen, dass es keine Veranlagung durchführen wird.
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Hallo,
mal grundsätzlich: Man kann* nur eine Einkommensteuererklärung pro Jahr abgeben, und wenn der Bescheid rechtskräftig ist geht nicht mehr viel.
Änderungen wären möglich bei neuen Tatsachen, und bei unrichtigen Angaben (wenn zu deinen Lasten dann darf kein grobes Verschulden deinerseits gegeben sein).
* "kann" in dem Sinne, dass daraus ein Steuerbescheid folgt
Nicht, dass das viel ändern würde, aber es wäre vielleicht ein Ansatz.
Und u.U. könnte eine neue Erklärung auch als Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung gewertet werden - hilft dir aber auch nicht (weil verfristet).
Stefan
mal grundsätzlich: Man kann* nur eine Einkommensteuererklärung pro Jahr abgeben, und wenn der Bescheid rechtskräftig ist geht nicht mehr viel.
Änderungen wären möglich bei neuen Tatsachen, und bei unrichtigen Angaben (wenn zu deinen Lasten dann darf kein grobes Verschulden deinerseits gegeben sein).
* "kann" in dem Sinne, dass daraus ein Steuerbescheid folgt
Und in den Bescheiden dazu taucht dein Einkommen nicht auf?Da mein Kleinunternehmen nach 2020 kein Geld mehr erwirtschaftet hat, habe ich eine Nullmeldung als Einkommenssteuererklärung abgegeben ...
Und hast du wenigstens darauf hingewiesen, dass noch Daten nachgereicht werden?... und dachte ich könnte zu einem späterem Zeitpunkt meine Erstausbildungskosten sowie Fahrtkosten geltend machen.
Nicht, dass das viel ändern würde, aber es wäre vielleicht ein Ansatz.
Wie fast alle Steuerbescheide - bringt dir für dein jetztiges Problem gar nichts.Meine Bescheide sind nach § 165 Abs. 1 AO teilweise vorläufig.
Sehr wahrscheinlich wird sie gar nicht bearbeitet. Ob du darüber informiert wirst weiß ich nicht, ich vermute es aber.Zudem wie wird mein Finanzamt die neue Steuererklärung behandeln?
Und u.U. könnte eine neue Erklärung auch als Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung gewertet werden - hilft dir aber auch nicht (weil verfristet).
Stefan
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
In NRW erhält man ein Schreiben vom FA, dass keine Berichtigungsvorschrift greift und dass daher eine Änderung nicht in Betracht kommt.
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
So ein Schreiben sollte überall kommen, denn die Ablehnung ist ein Verwaltungsakt, der mit Einspruch angegriffen werden kann. Deshalb sollte auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei sein, die wohl meistens fehlt mit entsprechenden Folgen für die Einspruchsfrist.
taxpert
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Taxman, The Beatles, Album Revolver
Re: Einkommenssteuererklärrung korrigieren trotz Bescheid
Ich hätte mich auch gewundert, wenn es anders wäre, konnte es aus persönlicher Erfahrung aber nur für NRW beitragen.