Kaffee im Büro als Betriebsausgabe ohne MA?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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InitialD1337
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Kaffee im Büro als Betriebsausgabe ohne MA?

Beitrag von InitialD1337 »

Hallihallo,
Ich habe das ganze Internet durchforstet ohne eine Antwort auf diese spezifische Frage und mich deswegen jetzt extra hier angemeldet und hoffe ihr könnt mir helfen.

Es geht um das Thema im Titel. Überall steht, dass Kaffee und Sprudel für Mitarbeiter als Gefälligkeit/Aufmerksamkeit gebucht werden kann und somit 100% als Betriebsausgaben geltend gemacht werden kann. Aber was ist wenn man eine GbR hat ohne Mitarbeitende, weil man noch klein ist. Das kann doch nicht sein, dass im oberen Fall die Geschäftsführer dann einfach mittrinken und bei kleinen Unternehmen ohne Mitarbeiter ist der Kaffee/Sprudel dann eine Privatentnahme?

Oft ließt man auch von Bürobedarf aber was ist jetzt die korrekte Buchung und wie sieht die konkrete Gesetzeslage aus?

Ich wende mich hier an die Experten…

Grüße
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