geerbtes Haus vermieten => Kosten von der Steuer absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Olaf
Beiträge: 1
Registriert: 25. Mai 2024, 09:22

geerbtes Haus vermieten => Kosten von der Steuer absetzen

Beitrag von Olaf »

Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann hier jemand meine Fragen beantworten bzw. Annahmen bestätigen/widerlegen.

Zur Situation: Meine Schwester und ich haben das Elternhaus geerbt, welches wir nun vermieten wollen. Vorher müssen/wollen wir allerdings noch ein paar Arbeiten durchführen lassen, wie Heizung erneuern, Malerarbeiten, ...

Als Vermieter kann ich diese Ausgaben ja komplett von der Steuer absetzen. Wir sind zwar noch keine Vermieter, aber so wie ich das verstehe, reicht der Vorsatz, das Haus zu vermieten, aus, um diese abzusetzen. Und bei Leerstand kann ich wohl auch laufende Kosten wie Werbemaßnahmen, Energiekosten, Grundsteuer und Müllgebühren ebenfalls absetzen, insofern gehe ich davon aus, dass dies für uns auch gilt.

Sehe ich das soweit richtig?

Da ja meine Schwester und ich das Haus zu gleichen Teilen erben, würde ich davon ausgehen, dass jeder 50% der Kosten für sich absetzen kann. Ist es dabei wichtig, wer von uns beiden auf den Rechnungen steht, oder sollten wir da besser beide aufgeführt werden?

Für die erste(n) Steuererklärung(en) werden wir wohl einen Steuerberater hinzuziehen, da das ja doch ein recht komplexes Thema ist, aber für den Anfang wäre ich hier um eine Einschätzung dankbar.

Viele Grüße
Olaf
Tom998
Beiträge: 605
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: geerbtes Haus vermieten => Kosten von der Steuer absetzen

Beitrag von Tom998 »

Sehe ich das soweit richtig?
Ja.
Da ja meine Schwester und ich das Haus zu gleichen Teilen erben, würde ich davon ausgehen, dass jeder 50% der Kosten für sich absetzen kann.
Für die Erbengemeinschaft ist eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte abzugeben. Die dort festgestellten anteiligen Einkünfte werden automatisch in den Einkommensteuerbescheiden der Erben angesetzt.
Ist es dabei wichtig, wer von uns beiden auf den Rechnungen steht, oder sollten wir da besser beide aufgeführt werden?
Zur Vermeidung von Verwirrungen beide.
reckoner
Beiträge: 1089
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: geerbtes Haus vermieten => Kosten von der Steuer absetzen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Ist es dabei wichtig, wer von uns beiden auf den Rechnungen steht, oder sollten wir da besser beide aufgeführt werden?
Für die Zunkunft sollte man darauf achten, dass möglichst beide bzw. die Gemeinschaft der Rechnungsempfänbger ist.
Sind aber bereits solche - einseitigen - Zahlungen erfolgt kann man das auch regeln, man muss es dann weiterberechnen.

Stefan
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