Ich habe 2023 von Januar bis September als Werkstudentin gearbeitet und denn Rest des Jahres dann in Festanstellung bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Von diesem habe ich natürlich auch die Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Bei meinem Werkstudentenjob habe ich keine Lohnsteuer gezahlt. Angeben muss ich diesen in meiner Steuererklärung aber trotzdem, soweit ich das verstanden habe. Eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich jedoch von diesem Arbeitgeber nicht erhalten, dieses brauche ich doch aber, oder? Muss ich die jetzt bei meinem ehemaligen Arbeitgeber anfordern?
Vielen Dank schonmal!
![Überglücklich :D](./images/smilies/icon_e_biggrin.gif)