Finanzamt Schätzung unlogisch
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Finanzamt Schätzung unlogisch
Hallo, ich habe eine Frage zur Schätzung der Steuern. Das Finanzamt hat bei mir die Steuern geschätzt, da ich irgendetwas in diesem Eselt nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt habe. Habe paar Gegenstände auf Ebay verkauft, aber muss vom Gewinn her eigentlich keine Steuern zahlen. Nun erhalte ich ein Schreiben, dass die Steuern geschätzt wurden und ich etwa 450€ Steuern zahlen solle + weitere Gebühren von etwa 500€.
Bin gerade im Urlaub, weshalb ich keine ganz genauen Angaben bzgl. des Schreibens machen kann.
Wie kann es sein, dass 450€ (genauer Betrag folgt) an Steuern gefordert werden?????
Steuern sind ja 16%, oder? Das würde ja bedeuten, dass die 450€ = 16% Steuern sind. Verstehe ich das richtig?
Das würde doch heißen, 450 sind 16 % von: 2.812,5 !!!
Verstehe ich etwas falsch?? Ich bin völliger Laie und hatte zuvor noch nie eine Steuererklärung erstellt.
Die Steuergrenze liegt doch bei knapp 9000€, oder?
Wie kann es dann sein, dass das Finanzamt eine Schätzung abgibt, bei der ich etwa 450€ an Steuern zahlen soll???
Mit dem geschätzten Betrag wird doch eingeräumt, dass ich unter der Steuergrenze liege, oder?
450€ ist doch als Steuerabgabe somit gar nicht möglich, oder?
Ist das rechtens? Was verstehe ich hier nicht? Bin wie gesagt völliger Laie und komplett überfordert mit der Situation.
Bin gerade im Urlaub, weshalb ich keine ganz genauen Angaben bzgl. des Schreibens machen kann.
Wie kann es sein, dass 450€ (genauer Betrag folgt) an Steuern gefordert werden?????
Steuern sind ja 16%, oder? Das würde ja bedeuten, dass die 450€ = 16% Steuern sind. Verstehe ich das richtig?
Das würde doch heißen, 450 sind 16 % von: 2.812,5 !!!
Verstehe ich etwas falsch?? Ich bin völliger Laie und hatte zuvor noch nie eine Steuererklärung erstellt.
Die Steuergrenze liegt doch bei knapp 9000€, oder?
Wie kann es dann sein, dass das Finanzamt eine Schätzung abgibt, bei der ich etwa 450€ an Steuern zahlen soll???
Mit dem geschätzten Betrag wird doch eingeräumt, dass ich unter der Steuergrenze liege, oder?
450€ ist doch als Steuerabgabe somit gar nicht möglich, oder?
Ist das rechtens? Was verstehe ich hier nicht? Bin wie gesagt völliger Laie und komplett überfordert mit der Situation.
Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
Weil das FA das so durch Bescheid festgesetzt hat.Wie kann es sein, dass 450€ (genauer Betrag folgt) an Steuern gefordert werden?????
Manche Steuer ja, zumindest zeitweise.Steuern sind ja 16%, oder?
Nein.Das würde ja bedeuten, dass die 450€ = 16% Steuern sind. Verstehe ich das richtig?
Rein mathematisch gesehen ja.Das würde doch heißen, 450 sind 16 % von: 2.812,5 !!!
Welche Steuer? Es gibt mehrere.Die Steuergrenze liegt doch bei knapp 9000€, oder?
Weil Sie vermutlich den gesamten Schriftverkehr, der dem voran ging, ignoriert haben.Wie kann es dann sein, dass das Finanzamt eine Schätzung abgibt, bei der ich etwa 450€ an Steuern zahlen soll???
Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
Was bedeutet "Eselt"?
Von welcher Steuerart ist überhaupt die Rede?
Wovon lebst Du - von den Verkaufserlösen ja offenbar nicht?
Warum macht man sich selbständig, wenn man sich nicht mal die allergrundlegendsten Kenntnisse über unternehmerische Pflichten aneignen will?
Von welcher Steuerart ist überhaupt die Rede?
Wovon lebst Du - von den Verkaufserlösen ja offenbar nicht?
Warum macht man sich selbständig, wenn man sich nicht mal die allergrundlegendsten Kenntnisse über unternehmerische Pflichten aneignen will?
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Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
Hallo, habe jetzt Zugriff auf einen Teil der Unterlagen.
Ja, habe alle Schreiben ignoriert, da ich zu müde war und es mich das Alles überforderte.
Sehe jetzt erst, dass dort u.a. "18 x 25€ = 450€" als Verspätungszuschlag angegeben sind.
Zudem wird von Einkünften von 15000€ ausgegeangen, wovon 12298€ zu versteuern seien.
Das ergibt dann 422€ Einkommenssteuer.
Echt witzig. Ich schätze mal grob, dass ich in dem gemeinten Jahr (2021) etwa 1500€ Gewinn machte.
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Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
"Eselt" ist dieses komische Programm, wo man alles hochladen muss.Severina hat geschrieben: ↑16. Mai 2024, 13:07 Was bedeutet "Eselt"?
Von welcher Steuerart ist überhaupt die Rede?
Wovon lebst Du - von den Verkaufserlösen ja offenbar nicht?
Warum macht man sich selbständig, wenn man sich nicht mal die allergrundlegendsten Kenntnisse über unternehmerische Pflichten aneignen will?
Es geht um Einkommenssteuer (wie ich gerade erst sehe).
Genau, ich lebe nicht von Verkaufserlösen. Ich lebe (noch) von Leistungen, da krankgeschrieben.
Will da aber rauskommen, weshalb ich bei Ebay was verkaufte.
Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
Der Zusammenhang zwischen
Sie können entweder so weitermachen (ignorieren, aber bezahlen) oder fristgerecht gegen den Bescheid Einspruch einlegen, diesen gut begründen (Aufzeichnungen über die Verkäufe haben Sie hoffentlich) und um Aussetzung der Vollziehung bitten. Alles weitere hängt von der Qualität der Begründung ab.
undJa, habe alle Schreiben ignoriert, da ich zu müde war und es mich das Alles überforderte.
ist aber schon klar?Echt witzig.
Sie können entweder so weitermachen (ignorieren, aber bezahlen) oder fristgerecht gegen den Bescheid Einspruch einlegen, diesen gut begründen (Aufzeichnungen über die Verkäufe haben Sie hoffentlich) und um Aussetzung der Vollziehung bitten. Alles weitere hängt von der Qualität der Begründung ab.
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Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
Interessant. Daran habe ich noch nicht gedacht. Danke!
Da müsste ich mich mal ransetzen, einen Einspruch zu formulieren. Das wäre natürlich super, wenn ich das nicht bezahlen brauche.
Ich erinnere mich vage, dass jemand vom Finanzamt bei mir anrief, da ich die bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen in ein bestimmtes Formular übertragen solle. Aber dazu fehlte die Kraft.
Zahltag ist laut des Schreibens heute.
"Um Aussetzung der Vollziehung bitten" werde ich wohl machen müssen. Meine Begründung wäre dann vermutlich, dass ich überfordert war. Würde so etwas denn auch offiziell als Grund ausreichen?
Da müsste ich mich mal ransetzen, einen Einspruch zu formulieren. Das wäre natürlich super, wenn ich das nicht bezahlen brauche.
Ich erinnere mich vage, dass jemand vom Finanzamt bei mir anrief, da ich die bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen in ein bestimmtes Formular übertragen solle. Aber dazu fehlte die Kraft.
Zahltag ist laut des Schreibens heute.
"Um Aussetzung der Vollziehung bitten" werde ich wohl machen müssen. Meine Begründung wäre dann vermutlich, dass ich überfordert war. Würde so etwas denn auch offiziell als Grund ausreichen?
Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
"Echt witzig. Ich schätze mal grob, dass ich in dem gemeinten Jahr (2021) etwa 1500€ Gewinn machte."
Ja, aber woher soll das Finanzamt das wissen, wenn Du keine Erklärung abgibst? Die beschäftigen keine Hellseher.
Eine Aussetzung der Vollziehung bekommt man aber erst, wenn der Einspruch begründet ist- und in der Regel ist die hier einzig ausreichende Begründung die Einreichung der Steuererklärung.
Die Verspätungszuschläge wist Du vermutlich zahlen müssen, die kommen ja einfach daher, dass eben diese Erklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde - das ist ja nicht mehr heilbar. Versuchen kann man es natürlich.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist auch die Erklärung fürs Folgejahr bereits verfristet - due solltest Du also gleich mitmachen.
Ja, aber woher soll das Finanzamt das wissen, wenn Du keine Erklärung abgibst? Die beschäftigen keine Hellseher.
Eine Aussetzung der Vollziehung bekommt man aber erst, wenn der Einspruch begründet ist- und in der Regel ist die hier einzig ausreichende Begründung die Einreichung der Steuererklärung.
Die Verspätungszuschläge wist Du vermutlich zahlen müssen, die kommen ja einfach daher, dass eben diese Erklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde - das ist ja nicht mehr heilbar. Versuchen kann man es natürlich.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist auch die Erklärung fürs Folgejahr bereits verfristet - due solltest Du also gleich mitmachen.
Zuletzt geändert von Severina am 16. Mai 2024, 16:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
Ich lebe (noch) von Leistungen, da krankgeschrieben. Von welchen genau? Es kann nämlich gut sein, dass auch die Leistungen in die Steuererklärung gehören (z. B. Krankengeld).
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Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
Habe es noch nicht genau geprüft, was da fehlte bei meinen hochgeladenen Unterlagen. Bei einem Erinnerungsanruf sagte ein Mitarbeiter ungefähr, dass ich die Berechnungen anders darstellen und in ein vorgefertigtes Dokument übertragen soll.
Ich werde hier reinschreiben, was das Problem mit meiner Steuererklärung ist.
Jap... die Erklärung fürs Folgejahr ist auch längst fällig. Habe eine Angst entwickelt, die Arbeit der Berechnungen anzugehen.
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Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
Kann sein... ich glaube die Leistungen heißen Teilerwerbsminderungsrente. Allerdings wurden da schon regelmäßig Beträge angerechnet bzw. verrechnet.
Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
"ungefähr, dass ich die Berechnungen anders darstellen und in ein vorgefertigtes Dokument übertragen s"
Das dürfte dann wohl die Anlage EÜR sein.
Ich frage mich immer noch:
Warum macht man sich selbständig, wenn man sich nicht mal die allergrundlegendsten Kenntnisse über unternehmerische Pflichten aneignen will?
Das dürfte dann wohl die Anlage EÜR sein.
Ich frage mich immer noch:
Warum macht man sich selbständig, wenn man sich nicht mal die allergrundlegendsten Kenntnisse über unternehmerische Pflichten aneignen will?
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Re: Finanzamt Schätzung unlogisch
Das ist leicht erklärt: Ich wollte probieren, paar Gebrauchtartikel auf Ebay zu verkaufen, damit ich nicht so viel Leistungen beziehe. Alles Weitere ließ ich offen. Dann erhielt ich auch schon Post vom Gewerbeamt und Finanzamt. Dann war ich "selbstständig", obwohl ich keinen Plan habe. Dann ist mir alles über die Ohren gewachsen bzgl. der Steuererklärungen.Severina hat geschrieben: ↑16. Mai 2024, 21:47 "ungefähr, dass ich die Berechnungen anders darstellen und in ein vorgefertigtes Dokument übertragen s"
Das dürfte dann wohl die Anlage EÜR sein.
Ich frage mich immer noch:
Warum macht man sich selbständig, wenn man sich nicht mal die allergrundlegendsten Kenntnisse über unternehmerische Pflichten aneignen will?