Kein Kleinunternehmer - zu spät gemerkt

Ich hab ein Unternehmen und hab eine Frage zu ...
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bdkdoelyy
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Registriert: 7. Mai 2024, 16:33

Kein Kleinunternehmer - zu spät gemerkt

Beitrag von bdkdoelyy »

Guten Tag,
kurz vorab: ja, ich weiß, folgendes Problem war dumm von mir und ich hätte mich besser informieren müssen. Nun habe ich aber daraus gelernt.

Im November 2023 habe ich ein Gewerbe angemeldet und dann im November und Dezember ca. 9000€ Umsatz erzielt. Ich ging von der Kleinunternehmergrenze von 22.000€ pro Jahr aus und kümmerte mich nicht weiter. Ich ging also ins Jahr 2024 ebenfalls als Kleinunternehmer und nahm keine Umsatzsteuer.
Heute habe ich gelesen, dass man den Umsatz aufs Jahr hochrechnen muss. Hochgerechnet bin ich sogar über 50.000€ gewesen und damit für 2024 auf jeden Fall kein Kleinunternehmer mehr.
Im Jahr 2024 habe ich von Januar bis Ende April ca. 22.000€ Umsatz gemacht. Ende April wurde das Gewerbe abgemeldet.

Meine Fragen:
Habe ich mit Konsequenzen für 2023 zu rechnen, da ich ja nicht nur über 22.000€ sondern sogar über 50.000€ Umsatz war?

Kann ich dem Finanzamt mitteilen, dass ich für 2024 kein Kleinunternehmer mehr bin und somit dann für das erste Quartal die Vorsteueranmeldung machen? Die Frist ist ja schon vorbei - gibt es da Strafen?
Die Steuern (die ich von meinem Kunden ja nicht genommen habe) schmälern natürlich dann meinen Gewinn. Kann ich aber auch die Rechnungen der eingekauften Waren des ersten Quartals dann absetzen?

Vielen Dank!
Severina
Beiträge: 1313
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

51Re: Kein Kleinunternehmer - zu spät gemerkt

Beitrag von Severina »

1. Nein,.
2 Ja -wobei ich davon ausgehe, dass hier der Vorsteuerabzug mit "Absetzen" gemeint ist. Betriebsausgaben sind es natürlich sowieso.
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