Umsatzsteuerregelung Honorarkraft

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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DerRamm
Beiträge: 2
Registriert: 7. Mai 2024, 11:39

Umsatzsteuerregelung Honorarkraft

Beitrag von DerRamm »

Hallo,

ich habe Ende April neben meinem Studium einen Job als Honorarkraft begonnen. Nun bin ich dabei meine Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden und bin mir nicht sicher, ob ich Umsatzsteuern zahlen muss. Denn grundsätzlich gilt ja die Regel, dass man unter einem Jahresumsatz von 22000€ von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen kann, was dafür sorgt, dass ich keine Umsatzsteuern zahlen muss. Da mein geschätzter Jahresumsatz bei maximal 6000€ liegt würde ich ja unter diese Regelung fallen und müsste mir keine Gedanken machen. Nun steht aber in meinem Vertrag mit der Stadt, für die ich arbeite, dass in meinem Gehalt automatisch die Umsatzsteuer inkludiert ist.
Muss ich diese dann trotzdem abführen oder ist das egal, da ich ja unter der 22000€ Grenze liege? Das wäre dann ja so, als würde ich jemandem eine Rechnung schreiben, in der ich die Umsatzsteuer berechne, diese aber am Ende nicht beim Finanzamt angebe.
Sorry falls die Antwort trivial ist, aber ich habe leider nichts dazu gefunden und kenne mich nicht gut mit Steuern aus.

Danke für die Antworten
Tom998
Beiträge: 594
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Umsatzsteuerregelung Honorarkraft

Beitrag von Tom998 »

Die Kleinunternehmer-Regelung ist keine sachliche oder persönliche Steuerbefreiung, sondern eine Nichterhebungsgrenze.
Nun steht aber in meinem Vertrag mit der Stadt, für die ich arbeite, dass in meinem Gehalt automatisch die Umsatzsteuer inkludiert ist.
Ist sie auch, sie wird nur nicht erhoben. Ihre Ausgangsrechnungen dürfen die Umsatzsteuer nicht offen ausweisen und sollten einen Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung enthalten
DerRamm
Beiträge: 2
Registriert: 7. Mai 2024, 11:39

Re: Umsatzsteuerregelung Honorarkraft

Beitrag von DerRamm »

Danke für die Antwort. Zum Verständnis:
Mit
Tom998 hat geschrieben: 7. Mai 2024, 12:08 Ihre Ausgangsrechnungen dürfen die Umsatzsteuer nicht offen ausweisen und sollten einen Hinweis auf die Kleinunternehmer-Regelung enthalten
meinst du die Ausgangsrechnungen der Stadt (meinem Auftraggeber)? Weil ich schreibe in dem Sinne ja keine Rechnungen, sondern trage nur meine geleisteten Stunden ein.
Tom998
Beiträge: 594
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Umsatzsteuerregelung Honorarkraft

Beitrag von Tom998 »

Meinst du die Ausgangsrechnungen der Stadt (meinem Auftraggeber)?
Nein.
Weil ich schreibe in dem Sinne ja keine Rechnungen, sondern trage nur meine geleisteten Stunden ein.
Ich kann nicht hellsehen. Auch der Vertrag kann eine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne sein.
taxpert
Beiträge: 815
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Umsatzsteuerregelung Honorarkraft

Beitrag von taxpert »

Ich kann nicht hellsehen
Ich schon!

sondern trage nur meine geleisteten Stunden ein.
Dann wird die Stadt im Gutschriftsverfahren abrechnen. Die Gutschrift wirkt wie eine vom Leistenden -also Dir!- erstellte Rechnung. Wenn die Stadt darin die USt offen ausweist, dann wird die USt auch von Dir geschuldet und Du musst sie an das FA abführen.

Man kann der Gutschrift natürlich widersprechen und eine Gutschrift ohne ausgewiesener USt verlangen. Es bleibt die Frage, wie die Stadt darauf reagiert. Ggf. überweist die Stadt dann auch nur noch den um die enthaltene USt geminderten Betrag. Das ist dann aber ein zivilrechtliches und kein steuerrechtliches Problem mehr.

taxpert
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