Frage zu Pendlerpauschale/Wohnort

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Newbee
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Frage zu Pendlerpauschale/Wohnort

Beitrag von Newbee »

Hallo zusammen,

mich treibt eine Frage bezüglich der Regelung von Wohn- und tatsächlichem Meldeort und der anwendbaren Penderpauschale um.

Folgendes Szenario:

Ich habe mich vergangenes Jahr von meiner Partnerin getrennt. Wir hatten eine gemeinsame Mietswohnung.
Die Entfernung von dieser Wohnung zu meiner Arbeit sind 40 km.
Im Zuge der Trennung habe ich mich dazu bereit erklärt für eine kurze Zeit bei meinen Eltern unterzukommen bis Sie eine neue Wohnung gefunden hat, da ich danach wieder in die ehemals gemeinsame Wohnung zurück gezogen bin.
Die Entfernung von meinen Eltern zu meiner Arbeit waren 80 km, allerdings war ich dort nicht gemeldet.

Meine Frage(n) hierzu:
- Laut Quelle ( https://www.commerzbank.de/ratgeber/finanzen/die-wichtigsten-infos-zum-zweitwohnsitz/ ), war eine Ummeldung zwecks Zweitwohnsitz nicht notwendig, da es weniger als 6 Monate waren die ich von meiner Meldewohnung weg war, korrekt?
- Sofern das alles korrekt war ergibt sich folgende Frage: Kann ich für den Zeitraum in dem ich bei meinen Eltern gelebt habe die 80 km statt der 40 km Pendlerpauschale geltend machen auch wenn ich keine Nachweise wie eine Ummeldebescheinigung habe (ggfls. lediglich Tankstellenabbuchungen)? Oder laufe ich Gefahr, dass das Finanzamt für diesen Zeitraum dann gar keine Penderpauschale gewährt?

Vielen Dank für Eure Antworten! :)
LG
Tom998
Beiträge: 590
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Frage zu Pendlerpauschale/Wohnort

Beitrag von Tom998 »

Laut Quelle ( https://www.commerzbank.de/ratgeber/finanzen/die-wichtigsten-infos-zum-zweitwohnsitz/ ), war eine Ummeldung zwecks Zweitwohnsitz nicht notwendig, da es weniger als 6 Monate waren die ich von meiner Meldewohnung weg war, korrekt?
Das ist eine rein melderechtliche Frage.
Kann ich für den Zeitraum in dem ich bei meinen Eltern gelebt habe die 80 km statt der 40 km Pendlerpauschale geltend machen auch wenn ich keine Nachweise wie eine Ummeldebescheinigung habe (ggfls. lediglich Tankstellenabbuchungen)?
Wenn Sie tatsächlich 80 km gefahren sind, ja. Auch eine Bestätigung der Eltern wäre zur Glaubhaftmachung dienlich.
Oder laufe ich Gefahr, dass das Finanzamt für diesen Zeitraum dann gar keine Penderpauschale gewährt?
Der Sachverhalt ist nicht so absurd oder lebensfremd, dass es Probleme geben sollte.
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